Entschuldigung ich habe das ganze hier nur geschrieben weil ich mich total verarscht gefühlt habe zumal ich mit den LED's in den Rückfahrscheinwerfen schon 2 Mal ohne Probleme durch den TÜV gekommen bin.
Gruß
Linus
Es ist nun mal so, dass Leuchtmittel für die Beleuchtung vom Kraftfahrzeugen (aussen) zugelassen sein müssen, egal ob das Standlicht, Hauptscheinwerfer oder halt die Kennzeichenbeleuchtung ist. Es gibt in Sachen Rücklicht, Blinker, Kennzeichenleuchten bisher noch keine zugelassenen LED-Leuchtmittel zum Austauschen. Ausnahme sind die Osram und Philips W5W LED Leuchtmittel, die eine ABG haben.
Es gibt Prüfer, denen fällt das nicht auf oder sehen drüber hinweg, Andere halt nicht. Deiner war in der Beziehung trotzem noch recht kulant, denn "Fehler" bei der Beleuchtung sind erhebliche Mängel und das bedeutet keine Plakette.
Deiner müsste ja W5W Leuchtmittel in der Kennzeichenbeleuchtung haben oder? Die Osram W5W LED sind wohl für alle Fahrzeuge zugelassen, die Philips nur für einige.