Hab mal ein bisschen weiter geforscht und bin bei Patenten von GM gelandet.
Hierbei habe ich ein interessantes Patent gefunden: http://www.google.com/patents/DE102013211308A1?cl=de
Da gehts genau darum, wie die Ölrestlebensdauer bestimmt werden kann.
Bei dem Patent wird zusätzlich die Öltemperatur mit einbezogen. Wenn viele kurze Fahrten stattfinden, wo das Öl nicht wesentlich erwärmt wird, dann gibt es einen Straffaktor, wenn das Öl jedoch lange Strecken mitmacht sinkt dieser Straffaktor wieder, weil z.B. überschüssiges Benzin/Wasser im Öl verdampft und somit die Ölqualität wieder besser wird.
Ob jetzt diese Logik da bei unseren Ks mit einbezogen wird, kann ich nicht sagen.
Es würde für mich aber Sinn machen, da ich ja schon 30% meiner Ölrestlebensdauer verloren habe nach knapp 2 Monaten und etwa 4500km.
Bei vielen Fahrten von etwa 25 km schaffe ich es nicht mit meiner Fahrweise die Kühlwassertemperatur auf 90°C zu bringen, meist ist bei 70°C Schluss, was auch dafür sprechen könnte, dass das Öl nicht ausreichend erwärmt wird und ich so einen Straffaktor hinzgerechnet bekomme.
Alles nur Theorie, aber wer weiß?