der Satz geht noch weiter: "... sofern die entsprechende Rad-Reifen-Kombination im CoC des Fahrzeugs aufgeführt ist." Ansonsten ist auch für die Serienräder eine Abnahme fällig.
Folgendes (!Halbwissen!): Werden mehr als ein Teil umgebaut, die sich gegenseitig bedingen, müssen diese IN KOMBINATION eingetragen werden.
Das gilt auch wenn jedes Einzelteil eine eigene ABE hat. Die ABE gilt nur für das spezifische Teil, nicht jedoch dafür, wie dieses Teil beim Umbau mit anderen Komponenten reagiert.
Z. B.
- Räder i.V.m. Fahrwerk i.V.m. Lenkrad (falls das auch noch geändert wurde)
- Ansaugsystem i.V.m Fächerkrümmer i.V.m. Abgasanlage