Beiträge von bart1979de

    Hallo Aitako,


    das ist kein Problem. War bei meinem 04/2016er genauso. Papiere über den Händler besorgen lassen, dabei waren auch neue Aufkleber für die B-Säule, die gehören unbedingt dazu!


    Dann beim Straßenverkehrsamt die Fahrzeugpapiere ändern lassen, fertig.


    TÜV muss vorher die Papiere in Augenschein nehmen und einen Eintragungstext für die Fahrzeugpapiere entwerfen. Damit gehts zur Zulassungsstelle.


    Gruß, Marcel

    Also,


    nun kann ich eine Lösung für all diejenigen bieten, die keinen Anhänger laut Fahrzeugpapieren fahren dürfen. Ich habe meinen Opelhändler angeschrieben, bei dem ich den Wagen gekauft habe. Der Einfachheit halber mal einen Teil des Email-Schriftwechsels, natürlich anonymisiert:

    (...) Guten Morgen Herr XXX.

    Lt. einer mündlichen Auskunft gibt es eine Änderung für Ihre Fahrzeugpapiere. Ich habe dieses jetzt angefordert und warte auf eine Antwort. Sobald ich etwas habe, melde ich mich. (...)



    Nach einer Woche kam dann diese Mail an:


    (...) Hallo Herr XXX,


    Ich habe die Mitteilung bekommen, dass Ihr Astra ST ein gebremste Anhängelast von 1400 kg und ungebremst 640 Kg genehmigt bekommt. Für diese Eintragung muss das Typenschild geändert werden, dieses habe ich schon bei Opel beantragt. Sobald ich alle Unterlagen zusammen habe, schicke ich diese an Sie weiter. Es ist Ihnen dann überlassen, ob Sie die Änderung vornehmen oder nicht.


    Mit freundlichen Grüßen (...)



    Ich habe dann gefragt, was es mit dem Typenschild auf sich hat, und bekam schlussendlich diese Antwort:


    (...) Hallo Herr XXX,
    Das Typenschild ist nur geklebt, das ist kein Problem. Soweit Sie eine AHK anbauen lassen und diese auch mit Anhänger nutzen muss dieses auch in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein. Es handelt sich hier um eine Änderung des Zuggesamtgewichts, dieses muss in den Papieren und entsprechend die Daten am Typenschild eingetragen sein.
    Mit freundlichen Grüßen (...)


    So, ich denke damit ist alles gesagt. Ich warte jetzt die Post ab und dann steht einer AHK nichts mehr im Wege.


    Gruß, bart

    Guten Morgen,


    ja, ich weiß, dass es zu dem Thema ein paar Einträge gibt. Allerdings habe ich keinen Eintrag gefunden, in dem es von jemandem tatsächlich durchgeführt worden ist.


    Wenn jemand diese Stelle findet, bitte gerne melden.


    Ansonsten bleibt die Frage bestehen: Ist hier jemand, der schon den CD-Player im Handschuhfach tatsächlich nachgerüstet hat?


    Gruß, bart

    Guten Tag,


    also, ich fahre einen 1.4 mit AT6, SportsStourer, BJ 4/2016. In meinem Fahrzeugschein steht bei den Anhängerlasten nur jeweils ein Strich, und unten unter Ziffer 22: 13: 75 NUR FÜR FAHHRADKUPPLUNGSTRÄGER, KEIN ANHÄNGEBETRIEB ZULÄSSIG.
    In meiner Bedienungsanleitung steht folgendes: Motor B14XFT mit Automatik darf nicht als Zugfahrzeug genutzt werden sondern nur für die Montage von Fahrradträgern auf der Anhängerkupplung (sinngemäß).


    Hier im Forum habe ich schon einiges an Diskussion dazu gelesen, aber die eigentliche Frage blieb unbeantwortet:


    Darf mein Wagen jetzt einen Anhänger ziehen oder nicht? Wer mit dieser Motor/Getriebe-Kombination hat das NICHT oder eben DOCH im Fahrzeugschein stehen? Was kann man hier tun?
    Dieser Satz in der Bedienungsanleitung steht nur bei mir drin, bei neueren BD nicht mehr... In den Preislisten stehen unterschiedliche Angaben über Zuglasten, mal 750 Kilo, mal irgendwas mit 1200 Kilo... Aber bei ALLEN Preislisten steht nie drin, dass er gar nichts
    ziehen darf.....


    Gruß, bart