Hallo Wolfgang,
war bem FOH . Zündschloss ist Gott sei Dank noch in Ordnung. Wahrscheinlich bei der Diagnose des Prüfers nur mal übergesprungen und ist nicht kpl. eingerastet (kann ja mal passieren ). Und als er es mir zeigen wollte wollte er sich keine Blöße geben und hat es mit Gewalt probiert.
Jetzt noch mal zu den Rückfahrleuchten.
Die LED's durften bei der Prüfung nicht eingesetzt sein weil die ECR-Zulassung von den Scheinwerfern dann angeblich nicht mehr gegeben sei.In der Strassenverkehrsordnung steht zu Rückfahrscheinwerfern nur das sie funktionieren müssen, weisses Licht haben müssen und nicht blenden dürfen.
Nach dem ich die Birnen ausgetauscht habe sagte ich zu dem Prüfer nur das man denn auch genau so gut Kerzen einsetzen könnte . Er sagte das ist so und empfahl mir sie nach der Prüfung wieder auszutauschen weil die LED's eindeutig besser sind. Ich soll die Original Birnen im Handschuhfach lassen damit ich sie falls ich es zur nächsten Prüfung vergessen sollte , gleich beim Tüv wieder austauschen kann.
In dem TÜV Bericht stand das das Fahrzeug ursprünglich mit unzulässigen Leuchtmitteln in den Rückfahrscheinwerfern ausgerüstet war der Mangel aber vor Ort behoben wurde.
Das heißt für mich jetzt aber wenn ich mit den LED's in eine genauere Verkehrskontrolle komme oder evtl. einen Unfall
habe könnte ich damit auf die Nase fallen.
Entschuldigung ich habe das ganze hier nur geschrieben weil ich mich total verarscht gefühlt habe zumal ich mit den LED's in den Rückfahrscheinwerfen schon 2 Mal ohne Probleme durch den TÜV gekommen bin.
Gruß
Linus