Rost an der Tür - Wertminderung - Ersatzfahrzeug

  • Guten Tag,
    Ich bin erst seit kurzem bei euch.
    Vllt hat ja jemand von euch Erfahrungen damit.
    5-Türer Astra K bj. 11/15 Silber
    Wie auf den Bildern hoffentlich zu sehen habe ich im Februar dieses Jahr die Roststelle an der Schweißnaht, an der Tür hinten links entdeckt und bin zu meinem FOH.
    Er hat alles dokumentiert und zu Opel geschickt, im April kam dann endlich mal ein Rückruf vom FOH, das ich eine neue Tür bekomme auf Kosten von Opel und die jetzige Tür zum untersuchen zu Opel geschickt wird.
    Bisher kam es immernoch nicht zu einem Tauschtermin da mein FOH mit der Lackiererei Rücksprache halten will und dann einen Termin mit mir machen will. Jetzt habe ich erfahren das mein FOH mit Opel am klären ist ob Opel die Kosten übernimmt um das Seitenteil gleich mit neu zu lackieren um einen Farbangleich hin zu kriegen.
    Ich habe da keine Ahnung vom Lackieren aber die werden schon wissen warum sie das mitmachen wollen.
    Laut FOH soll das wohl 3 Tage ca dauern mit dem Türentausch und habe halt gefragt wegen einem Ersatzfahrzeug für die Zeit. Daraufhin kam die Antwort ab 25€ am Tag kann ich eins haben. Kostenlos bekomme ich keins da das kein Schaden ist wo das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist.
    Jetzt meine Fragen und hoffe ihr könnt mir helfen, es ist mein erstes neueres Fahrzeug mit Werksgarantie.

    Gibt es wirklich keinen Wertlust/Wertminderung des Fahrzeugs beim mitlackieren des Seitenteils bzw überhaupt durch Tausch der Tür?
    Warum gibt es kein kostenloses Fahrzeug?
    Es ist schließlich nicht mein verschulden das die Schweißnaht durchgerost ist.

    Ich Danke euch schonmal für hoffentliche Antworten.IMG_9299.JPGIMG_9300.JPG

  • Daraufhin kam die Antwort ab 25€ am Tag kann ich eins haben. Kostenlos bekomme ich keins da das kein Schaden ist wo das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist.


    Naja, die Argumentation ist ja etwas merkwürdig...


    Diese Aussage könnte Bezug zum Opel MobilService haben - dort werden Kosten für Mietfahrzeuge nur bei einer Panne übernommen.


    Das hier ist ja aber wohl eher keine Panne sondern ein, wie ich finde, ziemlich peinlicher Garantiefall.


    Da sollte sich entweder der FOH oder Opel selbst doch etwas großzügiger zeigen und die Mietwagenkosten mit übernehmen.


    Da würde ich auch den Weg zum Inhaber des Autohauses oder zur Opel direkt nicht scheuen.


    Die Tatsache, dass Dein FOH erkannt hat, dass es angeraten wäre die angrenzenden Bereiche der Fahrzeugseite mit zu lackieren, zeigt, dass er zumindest Ahnung von seinem Geschäft hat - meines Wissens nach, sind gerade silberne Fahrzeuge extrem schwierig nur teilweise zu lackieren.


    Die silberne E-Klasse meines Vaters hat auch auf Grund von Rost an den hinteren Türen neue Türen bekommen und auch da hat Mercedes jeweils die komplette Seite lackiert um sicher zu gehen, dass die Farbe passt.


    Grüße,


    Dirk

    Einmal editiert, zuletzt von Doc_Schnaggls ()

  • Der Käufer kann bei einer mangelhaften Sache den Ersatz des mangelbedingten Nutzungsausfalls verlangen - sprich, du hast Anspruch auf einen Leihwagen.


    Durch den Tausch der Tür erfolgt ein Wertverlust. Ich würde mir hier den Reparaturnachweis / Rechnung aufheben. Dies ist insbesondere bei einer späteren Rückgabe im Leasingfall wichtig.

    Astra K ST, Innovation 1.4, 110 KW, S/S, Kokosnuss Braun, AGR-Sitze, Assistenz-Paket, Sensorgesteuerte Heckklappe, Keyless-Open, Innovations-Paket, IntelliLux LED Matrix, Winter Paket 1, DAB+, MJ 17

  • Ich Danke euch für eure kommentare.


    Das Fahrzeug habe ich über Finanzierung gekauft.


    Na ich hatte ja auch beim Kundenservice von Opel direkt um zu fragen ob das normal das ich da kein ersatzfahrzeug kostenlos kriege da kam genau das gleiche Argument wie von meinem FOH leider.


    Mein FOH meinte es gibt keinerlei Wertverlust da das eine Garantiesache sei. Habe ich auch nicht wirklich verstanden weil man wahrscheinlich einen Unterschied sehen wird.


    Da ich ja wie gesagt das erste mal ein neueres Fahrzeug besitze weiß ich ehrlich gesagt nicht was ich jetzt noch machen kann. Ich bin der Meinung man muss mir kostenlosen ersatz geben in der Zeit des Tausches, da das ja ein, wie geschrieben, peinlicher Fehler von Opel ist und nicht von mir.

  • Bei dem Austausch eines Anbauteils ( Türen, Klappen ) entsteht kein Wertverlust. Auch bei ordnungsgemäßer Instandsetzung einer Seitenwand muss nicht unbedingt ein Wertverlust eintreten.


    Ersatzfahrzeug stellen kundenfreundliche FOH bei jeder Reparatur/Inspektion zur Verfügung. In diesem speziellen Fall würde ich auf ein kostenfreies Ersatzfahrzeug pochen. Ist nicht Dein Verschulden.


    Habe sowas bisher noch nicht gesehen. Ist mir schleierhaft wie es dazu kommen kann. Ist vom Prozess her eigentlich unmöglich.

  • Für solche Fälle steht in der Tat kein Leihwagen jemanden zu. Das ist bei jeden Fahrzeughersteller so.
    Versuch dich mit den Händler zu arrangieren, Kosten zu teilen etc etc

    bestellt KW3: Astra ST 1.4 Automatik Innovation, Inno-Paket, AGR, SD, Standheizung, Heckklappe, Bestellt KW3, PD: KW12 LT 26.04.17. Zweitspassauto MX5 NC


    Ich suche alte Flipper(automaten)

  • Zur Gewinnung eines Kunden ist jeder Aufwand Recht, koste es was es wolle.


    Bei der Kundenbindung hört es dann oftmals auf.


    Eins ist klar: Ein Kunde vergisst nichts.

  • Für mich ist das ein eindeutiger Garantiefall, für die Opel auch die Kosten zu übernehmen hat. Alle!
    Hatte beim nagelneuen Astra H über mehrere Tage Probleme mit dem Kühlwasserstandssensor, bis man den Fehler gefunden hatte (der Sensor war in Ordnung, man hatte einen falschen KW- Behälter verbaut). Ersatzwagen gabs umsonst- ohne Diskussion.
    Zur Durchsicht habe ich für den Leihwagen 10 €/ Tag bezahlt, den Wagen wieder vollgetankt auf den Hof gestellt. :thumbup:

    Bis 12.6.17 Opel Astra H GTC, ultrablau, Z16LET
    Seit 12.6.17 Astra K ST 1.6T azurblau

  • Mein FOH hat mir vor ein paar Jahren 4 Wochen kostenlos einen fabrikneuen und voll ausgestatteten ADAM zur Verfügung gestellt. Dabei ging es nicht mal um eine Reparatur oder Reklamation :thumbup:


    Bekomme immer ein Fahrzeug sobald der eigene in die Werkstatt muss. Manchmal tanke ich den Wagen vor der Rückgabe voll, obwohl er nur wenig bewegt wurde.

  • Das es sich um einen Garantiefall handelt ist doch unbestritten. Nur ein Leihwagen/Mietwagen/Ersatzwagen kostenlos, steht dem Käufer rechtlich nicht zu.


    Der Käufer hat nicht ohne Weiteres Anspruch auf Ersatz der
    Mietwagenkosten. Für die Pflichtverletzung in §§ 437 Nr. 3, 280 I BGB
    gibt es zwei Anknüpfungspunkte; Die Mangelhaftigkeit des Fahrzeuges
    selbst oder die Verletzung des Verkäufers seiner Pflicht zur Reparatur
    aus §§ 437 Nr. 1, 439 I Alt. 1 BGB.



    Dass der Verkäufer die Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs zu vertreten hat,
    wird zwar nach § 280 I S. 2 BGB widerlegbar vermutet, doch von diesem
    Vorwurf kann sich der Verkäufer befreien, indem er darlegt, dass er den Mangel
    weder verursacht, gekannt hat oder kennen musste. Im Regelfall trifft
    den Verkäufer keine Untersuchungspflicht hinsichtlich der Kaufsache. Er
    darf seinerseits auf eine mangelhafte Zulieferung durch den Hersteller
    vertrauen. Der Hersteller ist auch kein Erfüllungsgehilfe des Verkäufers, sodass er sich dessen Verschulden zurechnen lassen müsste.



    Falls sich der Verkäufer vom Vorwurf des Vertetenmüssens der
    Mangelhaftigkeit des Fahrzeuges entlasten kann, kommt ein Ersatz der
    Mietwagenkosten nur noch unter den Voraussetzungen der §§ 437 Nr. 3, 280
    I, II, 286 BGB in Betracht. Dies gilt dann, wenn der Verkäufer mit der
    Reparatur des Fahrzeuges in Verzug gerät. Das wäre der Fall, wenn der
    Verkäufer die Reparatur gar nicht erst aufnimmt, sie mithin ernsthaft
    und endgültig verweigert, oder nicht innerhalb einer vom Käufer
    gesetzten angemessenen Frist mit der Reparatur fertig wird.

    bestellt KW3: Astra ST 1.4 Automatik Innovation, Inno-Paket, AGR, SD, Standheizung, Heckklappe, Bestellt KW3, PD: KW12 LT 26.04.17. Zweitspassauto MX5 NC


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