• Hallo.


    Habe meinen Astra K (150ps) gebraucht gekauft. EZ 25.07.2016, mein Kaufdatum 12.01.18.


    Im Serviceheft ist keine Inspektion vermerkt, nur der jetzige Ölwechsel den ich gefordert hatte.


    Habe ich denn jetzt überhaupt noch Garantie ?


    Der FOH sagte damals das alles erledigt ist und Garantie aufjedenfall läuft, habe natürlich erst jetzt nachgeschaut ob’s auch stimmt :/

  • Du hast noch bis zum 25.07.2018 noch Garantie. Eigentlich müsste die erste Inspektion bereits im Jahr 2017 durchgeführt worden sein.

    - Seit 6.2016 Astra K ST INNOVATION 1.6 CDTI mit serienmäßigen Quickheat - 136 Diesel-PS mit Automatik und in Azurblau -

  • Wenn nichts eingetragen ist, könnte das ein Problem sein. Es kann jedoch sein, daß alle Wartungen / Inspektionen durchgeführt wurden, jedoch die Eintragung nicht erfolgte. In so einem Falle sollten dann zumindest alle Rechnungen lückenlos vorhanden sein. Die würde ich auf jeden Fall mal einfordern. Ansonsten soll dir der FOH die Zusage schriftlich geben, dann hat du zumindest gegen ihn was in der Hand und er muß sich im Falle des Falles mit Opel rumschlagen...

  • Habe heute morgen mal angerufen.


    Er sagte wäre alles super, wird nur nach Anzeige im BC gemacht und die hat halt erst jetzt gemeldet. Und ich hätte volle Garantie im Falle des Falles.


    Wie lange das Auto auf sein Hof stand, keine Ahnung.


    Hoffentlich kommt es zu keinem Fall oder wenn doch, hat der Gute recht.

  • Das klingt für mich aber sehr unlogisch - nur nach Anzeige, aber das noch keine gemacht wurde macht nix aus? Es kann übrigens nicht sein, dass die Anzeige sich jetzt zum erstenmal meldet. Zudem kann diese Anzeige ja jederzeit zurückgesetzt werden. Also wenn ich ein 1 1/2 Jahre altes Auto kaufe, müsste ich schon einen Nachweis für die 1. Inspektion haben, wenigstens einen Stempel im Serviceheft.

    Astra K Sports Tourer 1.4 125 PS (ohne S/S) Dynamik, 07/2016 Graphit Schwarz, Komfort Paket (Frontkamera, Winter Paket 1, 2-Zonen Klimaautomatik), Navi 900 und ... Fußmatten Gummi!

  • Ich würde dir empfehlen, auf einen schriftlichen Nachweis der ersten Inspektion zu bestehen. Normalweise müsste die erste Inspektion bereits im Jahr 2017 durchgeführt worden sein. Nur die Inspektionsanzeige zurückzusetzen ist es aber damit nichts getan. Entweder einen schriftlichen Nachweis und/oder Rechnung, damit man die lückenlosen Nachweise gewährleistet wird.

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  • Das Auto wurde damals nicht bei meinem Händler gekauft (also erstbesitzer).


    Ich glaube nicht das er einen Nachweis hat und er sagt ja auch das alles gut sei mit diesem ersten Ölwechsel.


    Hab ich da irgendwelche Rechte ?

  • Dein Verkäufer muss doch irgendwelche Unterlagen haben oder wende dich bitte an den Händler, wo das Auto zum ersten Mal zugelassen wurde.

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