Rausfinden ob ein Rad passt oder nicht

  • Rausfinden ob eure Wunschfelge/Räder auf dem Astra passt, müsst ihr folgendermaßen vorgehen:


    1. Rausfinden welche Standardfelge ihr auf dem Auto habt. Oder eben die aktuellen Radgrößen rausfinden.
    2. www.reifenrechner.at öffnen
    3. Daten auf www.reifenrechner.at eingeben
    4. Ergebnis studieren (Reifenumfang in Ordnung? Wie verändert sich der Stand des Rades)
    5. Auto über Kreuz verschränken, so dass die Räder im Radlauf verschwinden. z.b. vorne rechts und hinten links auf einen Holzklotz stellen.
    6. Messen ob die Veränderungen so noch am Auto ohne Nacharbeiten funktionieren.




    Jede Felge die von den Originalgrößen abweicht (egal ob Felgengröße oder Einpresstiefe) muss vom TÜV abgenommen werden.
    Ausnahmen haben eine ABE vom TÜV

    Info für unsere österreichischen Mituser:
    Deutsche ABEs und auch ein TÜV-Gutachten berechtigt in Österreich nicht, ohne Eintragung zu fahren!
    Einzig Felgen mit ECE-Gutachten sind in Ö eintragungsfrei!



    Verschränken geht so!
    Link zum verschränken

  • bitte hinzufügen, dass "Ausnahmen haben eine ABE vom TÜV" nur in Deutschland gilt.
    Deutsche ABEs und auch ein TÜV-Gutachten berechtigen in Österreich nicht, ohne Eintragung zu fahren!
    Einzig Felgen mit ECE-Gutachten sind in Ö eintragungsfrei!

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  • Wenn du eine komplett identische Felge (also gleiche ET, gleiche Radbreite, gleicher Raddurchmesser, gleiche Reifengröße) kaufst, musst du nicht zum TÜV.
    Design ist dem TÜV egal. Man könnte theoretisch 4 verschiedene Felgendesigns fahren solange die Größen identisch sind.

  • Meist muss man wegen der Reifengröße zum TÜV, nicht wegen der Felgen. Die haben meist TÜV in Verbindung mit den passenden Reifen.

    Grüßle Martin


    Love People, not Things. Use Things, not People



    Astra K 1,4 150PS Innovation powerrot fast volle Hütte


  • Wenn du eine komplett identische Felge (also gleiche ET, gleiche Radbreite, gleicher Raddurchmesser, gleiche Reifengröße) kaufst, musst du nicht zum TÜV.
    Design ist dem TÜV egal. Man könnte theoretisch 4 verschiedene Felgendesigns fahren solange die Größen identisch sind.

    Sehe ich nicht so, es sind ja immer noch Material, Traglast und Form anders. Ist die Felge nur mit Gutachten, muss sie eingetragen werden. ALLE Daten werden NIE gleich sein -> somit begutachten und eintragen lassen.

  • @'Kadettle
    hier mal ein Auszug aus einem Gutachten:


    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
    (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
    Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung
    I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.


    Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
    Fahrzeugpapiere enthält.
    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten
    der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung
    I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
    Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
    die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
    Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
    aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen.


    Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

    Astra K 1.6 SIDI AT6 Dynamic in Quarzgrau



    -meine graue Eminenz-