Definition "Wirtschaftlicher Totalschaden" (Kurzfassung): Wirtschaftlicher Totalschaden bezeichnet den Zustand, bei dem die Kosten der Reparatur eines beschädigten Gegenstands (meist eines Fahrzeugs) den Wiederbeschaffungswert übersteigen oder so nahe daran liegen, dass eine Instandsetzung wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.