ihr wisst aber schon
das ihr damit OHNE Betriebserlaubnis draußen rum fahrt..
auch wenn es nur der Rückfahrscheinwerfer ist!!!
Scheinwerfer, Bremsleuchten und alles, was am Auto nach außen leuchtet, gehört zu den “lichttechnischen Einrichtungen”. Damit diese Einrichtungen an einem Auto verbaut werden dürfen, werden sie grundsätzlich im Zusammenhang mit den zugehörigen Leuchtmitteln bauartgenehmigt. Eine nachträgliche Änderung an dieser lichttechnischen Einrichtung führt zum Erlöschen dieser Bauartgenehmigung. Hierunter zählt auch der Austausch der Lichtquellen, also der bisher verwendeten Glühlampen. Wenn die Bauartgenehmigung der lichttechnischen Einrichtungen erlischt, erlischt dadurch auch die Betriebserlaubnis des gesamten Fahrzeugs, was bedeutet, dass man so nicht mehr durch die Gegend fahren darf. Einige Änderungen am Fahrzeug kann man durch eine Einzelabnahme nachträglich eintragen lassen. Aufgrund von gesetzlichen Vorgaben können die lichttechnischen Einrichtungen jedoch nicht durch Einzelabnahmen eingetragen werden.
https://mobilityblog.tuv.com/led-retrofit-am-auto-geht-das/