Beiträge von TW64

    Theoretisch ist vieles möglich. Praktisch nicht selten dermaßen kostenintensiv, dass es sich nicht lohnt.
    In Deinen Fall: Was ist, wenn Opel den VCI verweigert. Dann brauchste erst gar nicht weitermachen.

    genau wie Spardose schreibt, ein Unfallwagen ist es erst wenn Strukturelle Teile des Wagens gerichtet oder Ersetzt werden müssen ist es ein Unfallwagen,nicht bei Anbauteilen /Türe, geschraubte Kotflügel,Stoßfänger, Hauben usw.) die so ersetzt werden können.

    Das ist so nicht richtig:



    Was ist ein relevanter Unfallschaden?



    Diese Frage klärte unter anderem der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 10.10.2007 (VII ZR 330/06). Demnach muss ein Autoverkäufer potenzielle Käufer über jeden Unfallschaden aufklären, der über einen „Bagatellschaden“ hinausgeht. Bagatellschäden sind nach Ansicht des BGH nur „ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden“. Mit solchen Schäden müsse der Käufer eines Gebrauchtwagens rechnen und diese hinnehmen, weshalb sie nicht mitteilungspflichtig seien.
    Wann genau es sich um einen Unfallwagen handelt, hängt also davon ab, ob ein Unfallschaden als unüblich angesehen wird oder nicht. Ein mitteilungspflichtiger Unfallschaden nach BGH-Definition liegt bereits dann vor, wenn ein Auto bei einem Unfall Blechschäden davongetragen hat, auch wenn diese noch so gering sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Schäden fachgerecht repariert wurden oder nicht. Sie gelten in jedem Fall als ein Sachmangel nach § 434 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der möglichen Käufern bekannt gemacht werden muss und zur Wertminderung führen kann.