Beiträge von Hempel

    Hempel

    Das liegt dann wohl leider an deinem FOH. Für die Matrix-Scheinwerfer gab/gibt es eine Vorgehensweise bis hin zum Tausch auf Kulanz. Auch für das Kupplungsthema gab/gibt es etwas. Da wird eine Druckprüfung durchgeführt und sollte die negativ sein, werden die Kosten übernommen. Bei der Kette hat sich Opel auch beteiligt. Die ESC Meldung muß ausgelesen und gelöscht werden. Taucht der Fehler erneut auf, geht's an die Suche.


    Dein FOH muß Kulanzanträge ausfüllen und beantragen!! Auch du kannst Opel anschreiben und um Kulanz bitten. Dann nimmt Opel Kontakt zu deinem FOH und Dir auf. Ja, seit PSA wurde es schlimmer, aber nicht nichts.

    Das wurde alles gemacht. Auch ich habe Opel direkt kontaktiert.

    Keine Chance 🤷🏻‍♂️


    Zu dem Pedal, hab es nach KV schlussendlich in der freien machen lassen.


    Mit den Diesekskandal oben drauf werde ich demnächst die Marke wechseln

    Kulanz sucht man bei Opel vergebens.

    Ich hab jede Inspektion beim FOH machen lassen und wohl ein tolles Auto erwischt.


    Steuerkettenproblematik bei 42.000 km

    Matrix LED Scheinwerfer defekt bei 48.000 km

    Kupplungspedal hängend bei 62.000 km

    Permanente ESC Warnung bei Start seit 60.000km


    Das Auto hat mittlerweile 73.000km auf dem Tacho und muss nun das tolle Zwangsupdate erhalten. Und dreimal darf geraten werden, welches Geräusch bei Kurven und starten zu hören ist….


    In allen Fällen hat Opel nichts auf Kulanz übernommen. Selbst als die Steuerkette 2 Monate nach der großen Inspektion gemacht wurde, durfte ich alle Flüssigkeiten selbst bezahlen, gleichwohl die Steuerkette über die Garantie gelaufen ist.

    Beim Scheinwerfer habe ich den MA gefragt, dass ein Defekt bekannt ist und warum Opel nicht aus Kulanz zumindest die Hälfte übernimmt, seine Aussage: seit dem es PSA ist, geht kaum noch etwas über Kulanz. Defacto war das mein vorletzter Besuch beim FOH, da es sich aus meiner Sicht nicht lohnt, zum FOH zu gehen und später auf Kulanz zu hoffen. Die gibt es wohl bei Opel nicht mehr oder bei meinem FOH.

    Wolfgang hat recht. Es muss für jeden Motor (Modellreihe) die Verwendung einer illegalen Abschalteinrichtung festgestellt werden. So war es auch bei den VW Geschichten. Nachdem der EA189 durch war, ging es um andere Modelle. Selbst wenn das Vor- und Nachgängermodel eines Motor nachweislich eine Abschalteinrichtung nutzten, gingen manche Gerichte nicht davon aus, dass auch das Modell dazwischen betroffen ist…. Insbesondere hat der Vortrag, das Vor-und Nachgänger ist nicht ausgereicht und wurde als „Vermutung ins blaue hinein“ abgetan…

    Selbst als gegen VW etliche BGH Entscheidungen zum EA189 Motor ergangen sind, welche detailliert aufgezeigt haben, wie manipuliert wurde und das die oberste Riege hiervon Kenntnis hatte, hat sich VW weiterhin teuere Anwälte geleistet und sämtliche Verfahren vor Gericht meist durch Vergleich beendet oder eine weitere Entscheidung gegen sich ergehen lassen


    Opel wird sich hier in der Regel analog verhalten… da letztendlich noch bewiesen werden muss, dass die oberste Riege von Opel Kenntnis von der Manipulation hatte. Hierzu gibt es m. W. noch keine Entscheidung, an die man sich „einfach“ ranhängen könnte.

    das meinte ich doch mit schmalem Grat. Damals haben das fast alle Hersteller anders interpretiert, als im Nachhinein gesetzlich definiert wurde. da außer Opel und vielleicht die Tuner wissen, was wirklich geändert wurde, kann man meine Meinung nach fast keine Aussage treffen, welche Folgen das Update (vermutlich) haben wird.
    wir wissen nicht, wie sehr Opel das Thermofenster "verfehlt" hat. und wie groß welche Eingriffe sind, damit man die die Freigabe der Behörde bekommt.

    Eine vertrauensbildende Maßnahme wäre, wenn Opel da ein paar Infos veröffentlichen würde :D

    Nur wurde es nicht im Nachhinein gesetzlich definiert, sondern denn Herstellern gesagt: das was ihr da gemacht habt, ist vom Gesetzeswortlaut so nicht umfasst.


    Das Gesetz bestand schon damals in der Form, Art. 5 Abs. 2 EG Verordnung 715/2007:


    “Die Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringern, ist unzulässig. Dies ist nicht der Fall, wenn:

    a)

    die Einrichtung notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten;

    b)

    die Einrichtung nicht länger arbeitet, als zum Anlassen des Motors erforderlich ist;

    c)

    die Bedingungen in den Verfahren zur Prüfung der Verdunstungsemissionen und der durchschnittlichen Auspuffemissionen im Wesentlichen enthalten sind.


    Das Problem ist, dass die Herstelle uferlos sämtliche Abschalteinrichtung als Motor schützend bezeichnet haben. Diverse Sachverständige haben dies jedoch erfolgreich widerlegt.


    Was mich persönlich wundert, dass das KBA jetzt erst auf den Trichter bei Opel gekommen ist. Ich habe aus den vergangenen Jahren zwei Schreiben des KBA erhalten, wonach bei dem Auto keine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut sei. Seit dem Rückruf mit dem Bremszylinder hatte ich Probleme mit dem Auto was den Verbrauch angeht…

    die Software-Optimierer wie EDS müssten doch sehen, was Opel genau geändert hat. Das wäre schon interessant.
    Es scheint rechtlich doch ein sehr schmaler Grat zu sein, was beispielsweise als "Thermofenster" erlaubt ist und was eben nicht.
    Mal positiv gedacht: damals ist man von anderen Parametern für die Abgasnachbehandlung ausgegangen und hat eben danach programmiert. Jetzt ist man schlauer und muss bestimmte Sachen anders machen - vielleicht ist das nur für bestimmte Fahrprofile wirklich problematisch...

    Eben nicht. Das Gesetz gibt vor, was eine zulässige Abschalteinrichtung ist. Die Hersteller haben dieses Gesetz sehr zu ihren Gunsten ausgelegt und faktisch alles als zulässig gesehen. Der EuGH hat im Rahmen des VW Skandals jedoch klar gemacht, was eine zulässige Abschalteinrichtung macht. Daran müssen sich die Hersteller jetzt messen lassen, die damals auf Risiko gespielt haben.

    Hast du denn schon neue Erkenntnisse in Punkto Rechtsübernahme der DEVK, da ich auch dort vertreten bin? Oder hat irgendein anderer betroffener Forenteilnehmer Rückmeldung vom Anwalt bekommen, der disbezüglich etwas in die Wege geleitet hat?

    Ich möchte den Astra K auch nicht missen, denn genau ihn wollte ich ja haben und nun das Dilemma. Ich bin echt unschlüssig, was nun zu tun ist: updaten und gucken was passiert? Nur damit spielt man ja Opel in die Karten und die streiten eventuelle Schäden im Zusammenhang mit dem Update dann ab. Oder wartet man bis zur Zwangsstilllegung des Wagens und steht dann genauso belämmert da. Echt ärgerlich...

    Ich bin selbst Anwalt und habe Opel zur Rücknahme gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzgl. Nutzungsersatz aufgefordert.


    Eine Rückmeldung seitens Opel steht noch aus. Wird auch noch dauern und meiner Erfahrung nach, ablehnend sein.

    Die Deckungszusage der RS müsste auch irgendwann kommen.


    Sobald ich was höre, gebe ich bescheid.

    erst einmal vielen lieben Dank für die Quelle. Ein kleiner Lichtblick ist ja, dass Verfahren gehen die Chefetagen gegen Auflage eingestellt wurden.


    Zu deinem zitierten Urteil: Da geht es offensichtlich um das Verhältnis Käufer - Verkäufer, da Gewährleistungsrechte Gegenstand der Entscheidung sind. Diese könnten gerade nicht gegenüber dem Hersteller geltend gemacht werden (außer er ist zugleich Verkäufer).


    Ich vermute, die meisten hier betroffenen Modelle sind bereits aus der Gewährleistung raus, sodass nur das Anklopfen beim Hersteller über bleibt.


    Und 2017 ist viel zu spät, da der eigentliche Betrug bei der Typengenhmigung geschehen ist.