. Ein Anruf beim TÜV ist mit Sicherheit aussagekräftigerund vorallem sicherer, als die ganzen Spekulationen hier.
Moin,
hab jetzt mal ein bisschen quer gelesen.
Es scheint tatsächlich nicht ganz trivial zu sein.
Die Isofixfunktion ist (scheint) wohl tatsächlich nur zur Fixierung des Sitzes beim reinsetzen und wenn der Sitz nicht belegt ist.
Die Sicherung erfolgt durch die eingebaute Rückhaltevorrichtung (=Gurt).
Das ist zumindest das, was ich finden konnte.
Andererseits wird zB auch darüber berichtet, dass es Nachrüstsets gibt, die vom Hersteller aus vorgesehen und damit über die Typgenehmigung abgedeckt sind.
Das würde für mich bedeuten, dass die angebotenen universellen Sets keine Zulassung haben...widerspricht aber dennoch irgendwie dem Gedanken aus Punkt 1.
Eine direkte Beantwortung der Frage habe ich leider nicht gefunden, daher... Mikey trifft es auf den Punkt.
Prüforganisation fragen.