Motorschaden nach 17000km :-( + einige Mängel

  • ich denk auch da ist er selbst schuld die ganze zeit das Geld für Inspektionen etc. wo anders hinbringen und wenn dann was ist zum FOH gehen und Kulanz oder der gleichen erwarten.
    Ich würde mich ehrlich gesagt als FOH innerlich amüsieren und ihn am langen Arm verhungern lassen.

  • Ja, weil Spardose auch beim FOH geblieben ist und er auch lückenlose Inspektionen nachweisen konnte. Dann hat er sich zumindest einen Anspruch auf Kulanz erworben. Aber der FOH ist jedoch NICHT verpflichtet, ihm zu helfen, sondern es ist eine freiwillige Leistung.

    - Seit 6.2016 Astra K ST INNOVATION 1.6 CDTI mit serienmäßigen Quickheat - 136 Diesel-PS mit Automatik und in Azurblau -

  • ich denk auch da ist er selbst schuld die ganze zeit das Geld für Inspektionen etc. wo anders hinbringen und wenn dann was ist zum FOH gehen und Kulanz oder der gleichen erwarten.
    Ich würde mich ehrlich gesagt als FOH innerlich amüsieren und ihn am langen Arm verhungern lassen.

    Der Schaden ist 3 Tage vor Ablauf des ersten Jahres bei 18T Km aufgetreten, wie oft soll er denn da irgendwo Geld hingetragen haben? Er hat Garantie...


    Hat die freie Werkstatt korrekt gearbeitet kann der FOH sich die Seele aus dem Leib lachen, wird dem FOH aber nichts nützen. Ausserdem sind die Fehler schon vor der Inspektion aufgetreten. Kann die Werkstatt mit ihrem Ausleseprotokoll nachweisen.

    Astra k+ st , Quarz Grau, Innovation 136PS Automatic , Dab+ , schwarzer Himmel

    Einmal editiert, zuletzt von stefan2057 ()

  • Im vorliegenden Fall ist ein wichtiges Beweismittel nicht mehr vorhanden.
    Das nimmt dem Hersteller eventuell die Möglichkeit der Ursache auf den Grund zu gehen.


    Das Gleiche wäre bei einem FOH passiert. Da jetzt eine dritte Partei in Form der freien Werkstätte im Spiel ist macht die Angelegenheit nicht einfacher.

  • Im vorliegenden Fall ist ein wichtiges Beweismittel nicht mehr vorhanden.
    Das nimmt dem Hersteller eventuell die Möglichkeit der Ursache auf den Grund zu gehen.


    Das Gleiche wäre bei einem FOH passiert. Da jetzt eine dritte Partei in Form der freien Werkstätte im Spiel ist macht die Angelegenheit nicht einfacher.

    Hallo,
    bei gesetzlicher Gewährleistung tritt ja nach einem halben Jahr die Beweisumkehr ein, d.h. man muss nachweisen dass der Mangel schon immer da war usw.
    Wie ist das denn bei Garantie? M.E. gibt es diese Beweisumkehr doch da nicht.
    Gruß Uwe

    Astra K ST · Dynamic · 2016 · 1.4(150PS) · S&S(M22) · Intelilux · IL900(TmcPro&AA nachtr.) ...

  • Garantie ist eine freiwillige Selbstverpflichtung. Der Hersteller kann die Bedingungen vorgeben.


    Wenn er ausschließen will dass der Motor aus Gründen die er nicht zu verantworten hat kaputt gegangen ist, muss er die Gelegenheit einer vollumfänglichen Überprüfung haben. Im Öl lässt sich vieles nachweisen, u.a. Abrieb, Zusätze, Benzinrückstände, Ruß, Wasser, Kupfer, Blei........

  • Bei Gewährleistung müsste der Kunde nach 6 Monaten ab Kaufdatum beweisen das der Mangel schon beim Kauf bestand. Das hier ist ein Garantiefall. Mit der freien Werkstatt ist natürlich Kacke aber ich glaube trotzdem nicht das der FOH/Opel aus der Nummer rauskommen.

    Astra k+ st , Quarz Grau, Innovation 136PS Automatic , Dab+ , schwarzer Himmel

  • Bei Gewährleistung müsste der Kunde nach 6 Monaten ab Kaufdatum beweisen das der Mangel schon beim Kauf bestand. Das hier ist ein Garantiefall. Mit der freien Werkstatt ist natürlich Kacke aber ich glaube trotzdem nicht das der FOH/Opel aus der Nummer rauskommen.

    Hallo,
    würde ich eigentlich auch so sehen, wobei nat. wie immer im Leben so ein FOH und erst recht OPEL am längeren Hebel sitzen ....
    Gruß Uwe

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  • Ja ich sehe das gerade bei mir , meiner Klappert im Motorraum beim langsamen Fahren ab Kaufdatum, mal sehen was ich mache wenn die das nicht abstellen können...5x war ich jetzt schon damit beim FOH. 1x haben die erfolglos Nachgebessert.

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  • Garantie ist eine freiwillige Selbstverpflichtung. Der Hersteller kann die Bedingungen vorgeben.


    Wenn er ausschließen will dass der Motor aus Gründen die er nicht zu verantworten hat kaputt gegangen ist, muss er die Gelegenheit einer vollumfänglichen Überprüfung haben. Im Öl lässt sich vieles nachweisen, u.a. Abrieb, Zusätze, Benzinrückstände, Ruß, Wasser, Kupfer, Blei........

    Mal salopp gefragt, wie sähen IHRE Bedingungen aus? Gibt es da Unterschiede?

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