Blechschaden

  • also selbst wenn er voll bremst hat der ausparkende 100 Prozent schuld.

    Ab 2.11.17 Astra k st Ultimate 1.6 t mit allem ,ausser panoramadach und anhängekupplung , in tiefseeblau.


    Kommata dank potter endich vorhanden!

  • Das sieht aber irgendwie schon nach Parkplatz aus.
    Und wenn das so ist, ist die Sache nicht so einfach wie man denken könnte.


    Wenn sich beide Fahrzeuge bewegen kann es tatsächlich sein dass die Schuld mit 50/50 bewertet wird.


    Wie schon mal geschrieben. Der Anwalt wird dich beraten.

  • Das sieht aber irgendwie schon nach Parkplatz aus.
    Und wenn das so ist, ist die Sache nicht so einfach wie man denken könnte.


    Wenn sich beide Fahrzeuge bewegen kann es tatsächlich sein dass die Schuld mit 50/50 bewertet wird.


    Wie schon mal geschrieben. Der Anwalt wird dich beraten.

    Es ist ein Parkplatz vor einem Supermarkt

  • Na toll. Da ist die Sachlage meines Wissens nach eine ganz andere.



    Geh zum Anwalt und lass dich beraten.


    Oder mal im I-Net informieren und dann entscheiden ob Anwalt oder nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Walter1962 ()

  • Ne, macht keinen Sinn. Auch in der Konstellation wäre die Schuldfrage klar. Ich kann doch nicht auf jemanden auffahren, nur weil der stehen bleibt. Das darf er auch ohne Grund.


    also selbst wenn er voll bremst hat der ausparkende 100 Prozent schuld.


    Ihr habt ja recht, für jeden Normaldenkenden Menschen ist das so.
    Aber leider bei Versicherungen nicht mehr!


    Wenn der andere (also der Unfallbeteiligte) plötzlich Rückwärts fährt, dann hat er genauso mit Schuld!
    Denn wie soll der andere dann reagieren können!


    +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
    Kurz anderes Thema.
    Es wird immer häufiger Versicherungsbetrug versucht.
    Und zwar an Ampeln legt der Vordermann (Fahrzeug 1) den Rückwärtsgang ein und fährt auf den dahinter stehenden auf (Fahrzeug 2).


    Fahrzeug 2 denkt sich, alles klar der/die ist mir reingefahren.
    Fahrzeug 1 denkt sich jedoch das gleiche!!!


    Ohne Zeugen oder Beweise via Video hast du KEINE Chance!!! Obwohl du im Recht bist als Fahrzeug 2.


    +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++


    Und genau aus diesem Grund, nämlich mit Falschaussagen hast du als Opfer, schnell die Täterrolle in dem Spektakel.

  • Schöne neue Welt... Aber das geht ja hier im Forum schon los. Da wird als Tipp gegeben, vor Ort niemals die schuld eingestehen. Wenn ich dem TE am Parkplatz seitlich reinbügel , entschuldige ich mich, gebe ihm meine Daten und die meiner Versicherung. Rufe meine Versicherung an und gut ist es. Dann steig ich halt in den Prozenten . War ja selbst schuld. Ich finde grosse Teile unserer gesellschaft haben da jeden anstand verloren

    Ab 2.11.17 Astra k st Ultimate 1.6 t mit allem ,ausser panoramadach und anhängekupplung , in tiefseeblau.


    Kommata dank potter endich vorhanden!

    Einmal editiert, zuletzt von Hessie ()

  • Schöne neue Welt... Aber das geht ja hier im Forum schon los. Da wird als Tipp gegeben, vor Ort niemals die schuld eingestehen. Wenn ich dem TE am Parkplatz seitlich reinbügel , entschuldige ich mich, gebe ihm meine Daten und die meiner Versicherung. Rufe meine Versicherung an und gut ist es. Dann steig ich halt in den Protesten. War ja selbst schuld. Ich finde grosse Teile unserer gesellschaft haben da jeden anstand verloren

    Und leider ist es genau so!


    Jeder normale Mensch macht das so wie du schreibst einstehen und Schaden melden.
    Was ich auch oft beobachte auf Parkplätzen ist, wie die Tür an ein parkendes Auto gehauen wird.
    Aber statt mal zu schauen oder gar den Schaden zu melden, wird einfach weitergegangen.


    Ich selbst würde, wenn ich einen Schaden verursache den auch entsprechend Bezahlen oder von der Versicherung bezahlen lassen.
    Aber wie so oft, der ehrliche ist der dumme!

  • Das Problem dabei ist aber, dass die Versicherung den Schaden so gering wie möglich halten will.
    Da kannst du eingestehen was du willst.
    Derjenige, der zahlt, entscheidet wie viel er bereit ist zu zahlen.
    Und der Bezahler ist nun mal die Versicherung.

  • So es gibt Neuigkeiten.


    Meine Versicherung hat mich kontaktiert und rein ohne das da was durch irgendwelche Instanzen lief wurde gesagt das aufgrund der Schadensstelle relativ eindeutig ist das der Gegner schuld sein soll da ich keine Ausweichmöglichkeit habe. Das aber nur nebenbei den nachdem was ich hier gelesen habe muss eh erst mal abgewartet was raus kommt.


    Aber nun zum wichtigen was evtl. auch für andere wichtig sein kann die einen Unfall haben. Man soll bei der gegnerischen Versicherung anfangen ob ein Gutachter gewünscht ist der dann auch von dieser beauftragt wird. Macht man das selber könnte es passieren das man selber einen kleinen teil der kosten tragen muss je nach dem wie es ausgeht.

  • Na das klingt doch schon mal gut.


    Wie @Walter1962 aber auch schon sagte, wenn es auf einem Parkplatz ist, dann ist das Privatgelände und die StVO gilt hier nicht, sofern nicht irgendwo ein kleine Schild steht. Ihr glaubt gar nicht, was für aberwitzige Storys man da manchmal erfährt und die bekommen vor Gericht auch noch teilweise Recht. Recht haben und Recht bekommen sind leider teilweise zwei paar Schuhe.

    Astra K ST, Innovation 1.4, 110 KW, S/S, Kokosnuss Braun, AGR-Sitze, Assistenz-Paket, Sensorgesteuerte Heckklappe, Keyless-Open, Innovations-Paket, IntelliLux LED Matrix, Winter Paket 1, DAB+, MJ 17