Blechschaden

  • Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen und auch aus meiner Berufserfahrung sprechen.


    1. Gib auf keinen Fall irgendwelche Zusagen oder Eingeständnisse ab.
    2. Nimm dir auf jeden Fall einen Anwalt, wenn der Gegner Schuld hat - wovon ich vorliegend ausgehe - dann hat der auch die Anwaltskosten zu zahlt.
    3. Der Schaden sollte von einem Gutachter bewertet werden.

    Astra K ST, Innovation 1.4, 110 KW, S/S, Kokosnuss Braun, AGR-Sitze, Assistenz-Paket, Sensorgesteuerte Heckklappe, Keyless-Open, Innovations-Paket, IntelliLux LED Matrix, Winter Paket 1, DAB+, MJ 17

  • Kleine Ergänzung: .....von einem neutralen Gutachter.... ;)


    Wegen Selbstbeteiligung kann ich nur schreiben: Dafür werden die Beiträge möglichst niedrig gehalten. Klar, es tut weh, wenn man dafür 250 € als Selbstbeteiligung zahlen muss, aber wenn man die Rechtsschutzversicherung zeitlang nicht in Anspruch genommen hat, dann kommt man mit der etwas höhere Selbstbeteiligung günstiger weg. Aber ich verstehe ihn völlig.


    Ich habe Selbstbeteiligung von 150 € und zahle 230 € im Jahr für die Rechtsschutzversicherung (Beruf, Privat, Verkehr) und habe die Rechtsschutzversicherung einmal in Anspruch genommen. Es lohnt sich wirklich, sich auf einen guten Anwalt einzulassen. Dann hat man keinen Stress mit der gegnerischen Versicherung.

    - Seit 6.2016 Astra K ST INNOVATION 1.6 CDTI mit serienmäßigen Quickheat - 136 Diesel-PS mit Automatik und in Azurblau -

  • Es gibt ja in dem Polizeibericht immer mehrere Spalten. Wer in der 1. Spalte steht wird von der Polizei als Schuldiger angesehen.

    Ist leider so nicht mehr ganz richtig.
    Bei meinem Unfall steht ebenfalls der "Täter" in Spalte 1, jedoch akzeptiert seine Versicherung das nicht und hat deshalb bisher die 60/40 Regelung genutzt.
    (LKW gegen PKW = 60/40, da von einem LKW mehr Betriebsgefahren ausgehen).


    Ich wollte eig. anfangs auch keinen Anwalt einschalten.
    ABER, mein Autohaus riet mir sofort dazu da die genau wissen wie heutzutage ein solcher Fall abläuft.
    Und ich habe so keinen Stress, sondern gebe alles meinem Anwalt.


    Klar dauert es etwas bis das Geld da ist, aber das stört mich nur sekundär.
    Alle Rechnungen liegen beim Anwalt. 2/3 (Gutachter und Wertminderung an die Bank) sind bereits beglichen. Die letzte ist die vom Autohaus, und diese wissen, dass es zwar etwas dauern kann aber das Geld früher oder später kommt.
    Hier ist auch der Vorteil wenn die Abwicklung über eine Anwaltskanzlei läuft. Denn du als Privatperson kannst nicht mal eben sagen "Ich zahle, sobald die Versicherung gezahlt hat. Dies muss aber noch geklärt werden!".


    Ich wünsche dir jedenfalls viel Erfolg. Dein Fall ist im Vergleich zu meinem zwar deutlicher, jedoch wird in der heutigen Zeit alles so ausgelegt, dass die Versicherungen am meisten sparen.
    Zum Kotzen!

  • Hat der Unfallgegner im Gegenverkehr ausgeparkt?
    Der Schaden ist ja auf der Fahrerseite wenn ich die Bilder richtig sehe.

  • Hat der Unfallgegner im Gegenverkehr ausgeparkt?
    Der Schaden ist ja auf der Fahrerseite wenn ich die Bilder richtig sehe.

    Prinzipiell sah es so aus gelb bin ich rot er. Gelber strich war mein weg man darf nur in eine Richtung fahren also Einbahnstraße. Man muß relativ mittig fahren da überall Fußgänger um herlaufen und rechts die Stahlsäulen der Dächer stehen. Das ganze ist natürlich nicht maßstabsgerecht oder irgendwie von der Position richtig ich glaube sogar er stand eine Lücke weiter nach rechts. Achso er hat vorwärts ausgeparkt hat mich also mit der Schnauze erwischt.

  • so blöd kann doch niemand sein. Wie sollst du da schuld haben wenn er dir vorwärts in die Seite fährt

    Ab 2.11.17 Astra k st Ultimate 1.6 t mit allem ,ausser panoramadach und anhängekupplung , in tiefseeblau.


    Kommata dank potter endich vorhanden!

  • Mein Rat an dich wäre: Nimm dir einen Anwalt, wenn du über eine gute Rechtsschutzversicherung verfügst, weil es geht in den meisten Fällen NIE reibungslos ab. Wer dir den Gutachter abspricht, kann echt nicht dicht sein. Denn es geht ja alleine um dein gutes Recht, da die gegnerische Versicherung alles dran setzen würde, jeden Cent zu sparen.


    Wer hier Schuld hat, spielt erstmal die untergeordnete Rolle. Es ist auf jeden Fall ein Schaden entstanden, der nun zu beseitigen gilt. Es stellt sich also die Frage, in welcher Höhe die Versicherung den entstandenen Schaden übernehmen möchte. Das kann am besten ein Anwalt machen, indem er deine Interessen vertritt.


    Alles Gute für dich!

    In welcher Höhe? Natürlich in voller Höhe. Und klar ist die Schuldfrage wichtig. Ich kenne das aber auch nur so, dass die Versicherung ja gerade einen Gutachter will (wenn auch einen Eigenen). Den sollen sie dann ruhig auch schicken. Und natürlich MUSS man der eigenen Versicherung bescheid geben, vielleicht auch mit dem Hinweis, dass sie Forderungen abweisen sollen. In Verkehrssachen brauchte ich noch nie Rechtsschutz oder Anwalt, dass wäre für mich das letzte Mittel, bei einer echt strittigen Sachlage. Es könnte auch hilfreich (eigentlich sogar notwendig) sein den Unfallbericht der Polizei anzufordern. Die können sich nicht damit rausreden, dass sie nicht zuständig sind. Wenn die Vorort waren, gibt es auch einen Bericht. Auch ohne Äusserung der Schuldfrage geht da einiges offensichtlich raus hervor.

    Astra K Sports Tourer 1.4 125 PS (ohne S/S) Dynamik, 07/2016 Graphit Schwarz, Komfort Paket (Frontkamera, Winter Paket 1, 2-Zonen Klimaautomatik), Navi 900 und ... Fußmatten Gummi!

  • so blöd kann doch niemand sein. Wie sollst du da schuld haben wenn er dir vorwärts in die Seite fährt

    Das ist leider möglich.


    Im blödesten Fall behauptet er:


    Der Fahrer hat abrupt gebremst obwohl der Platz vor Ihm frei war, vermutlich wollte er den freien Parkplatz.
    So schnell konnte ich nicht mehr reagieren und es kam zum Zusammenstoß.


    ODER


    Der Fahrer fuhr plötzlich wieder Rückwärts. Er dachte wohl, der Parkplatz ist schon frei!
    Ergo ist er mir sogar rein gefahren.


    *Reine interpretation! Keine Anstiftung zu Straftaten (Falschaussage). *


    Leider ist es in der heutigen Zeit so, dass jedem die Sachen eines anderen Schei* egal sind!
    Früher war man vorsichtiger und vor allem im Schadensfall einsichtiger.

  • Ne, macht keinen Sinn. Auch in der Konstellation wäre die Schuldfrage klar. Ich kann doch nicht auf jemanden auffahren, nur weil der stehen bleibt. Das darf er auch ohne Grund.

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