Dashcams BGH-Urteil

  • Normalerweise werden die Daten ja wieder überschrieben.
    Sobald die Speicherkarte voll ist wird der zu erst aufgenomene Teil wieder überschrieben.


    Du darfst natürlich dauerhaft Aufnehmen,
    die Aufnahmen darfst du nur nicht öffentlich zur Verfügung stellen bzw. anderen zugänglich machen,(wegen dem Datenschutz), sonst macht die Sache ja keinen Sinn.
    Bei einem Unfall die Speicherkarte auf keinen Fall der Polizei geben (die dürfen die auch garnicht annehmen) sondern deinem Anwalt zur Verfügung stellen.
    Würde mir die Aufnahmen aber vorher auf dem eigenen Rechner speichern. (sicher ist sicher) :D

    http://commodore-b.xobor.net/


    Opelfahrer seit 1980 :m0045:


    Astra K 1,4 5-Türer, 110kw/150 PS ohne S/S Inovation, EU-Import (seit 11.08.2018) mit Brillenfach


    Omega B2 Kombi 3.0i Sport,

    Kawa ZX-9R,

    Commodore B GS/E,

    Xantia 1,8 16V,

    Punto Typ 199.


    alles fahrbereit und angemeldet bzw. in Betrieb.

  • die Rechtslage ist sinnlos.


    Weil Videos und Fotos kann man auf Facebook posten wenn du im Vordergrund bist. Oder du fotografierst ein Gebäude und dabei werden auch Menschen mit aufgenommen und Gesichter wurde nicht verwischt. Und keinen juckt es.


    Genauso wenn was im TV gezeigt wird. Da werden selten Gesichter und Kennzeichen unkenntlich gemacht. Da haut was nicht hin.


    Meiner Meinung nach, du kannst alles veröffentlichen, du musst nur Gesichter und Kennzeichen unkenntlich machen. Ich sehe es nicht ein, dass bestimmte Gruppen es machen dürfen und andere nicht. :thumbdown: Damit dir keiner auf den Sack geht. Und ohne Identifizierung kann dir keiner was anhaben.


    Das selbe gilt für die Screenshots und Videos in den Spielen. Theoretisch darfst du es nicht veröffentlichen, weil es das Werk des Entwicklers ist. Weil mit Screenshots vervielfältigst du es, Kopie halt. Aber am Ende juckt es keinen. Es seiden es geht um die Closed Alpha und Beta dann gehen die Entwickler vor.


    Wie ich oben schon erwähnt habe, die Rechtslage ist sinnlos.



    Es gibt so viele Blogs auf YouTube, wo Blogger alles ins Netz stellen. Und keinen juckt es. Es juckt keinen, nicht mal die Anwaltschaft.

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    Wenn wir nicht dauerhaft filmen dürfen und es kommt zu einem Unfall. Wie können wir es dann beweisen? ?(

    Hier gilt es zwischen Zivilrecht und Strafrecht zu unterscheiden.
    Das Gericht darf Aufnahmen einer Dashcam zur Schuldfrage als Beweis anerkennen; Könntest für das Filmen jedoch bestraft werden.

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    Hier gilt es zwischen Zivilrecht und Strafrecht zu unterscheiden.Das Gericht darf Aufnahmen einer Dashcam zur Schuldfrage als Beweis anerkennen; Könntest für das Filmen jedoch bestraft werden.

    Das wäre mir im Zweifel egal. Da mach ich mir ehrlich gesagt keinen Kopf.
    Überlege auch gerade, mir ne Dashcam zuzulegen. Hab aber auf das Kabelgedöns nicht so richtig Lust. Vielleicht gibt es ja da saubere Lösungen. Ich denke, da muß man mal stöbern...

  • hier hat ADAC was dazu geschrieben. https://www.adac.de/der-adac/r…schriften/inland/dashcam/


    Zitat:
    "Wer ausschließlich für private Zwecke eine Fahrt in landschaftlich schöner Umgebung filmt, verstößt auch dann nicht gegen den Datenschutz, wenn dabei andere Personen oder Kennzeichen abgelichtet werden. Hierbei sollte jedoch stets beachtet werden, dass im Rahmen einer Kontrolle oftmals nicht feststeht, welchen Zwecken die Aufnahmen im Einzelfall dienen bzw. zu dienen bestimmt sind. "


    "Die Entscheidung deckt sich mit der Forderung des ADAC, dass zumindest kurze anlassbezogene Aufnahmen von Unfällen im Straßenverkehr zur Klärung der Schuldfrage bei Gerichtsverfahren verwendet werden dürfen. Wer nur situativ aufnimmt, sollte diese Aufnahmen auch in einem späteren Verfahren einbringen dürfen. Das Aufklärungsinteresse an der hierfür gespeicherten kurzen Filmsequenz sollte dabei stärker wiegen, als der Datenschutz Dritter. "


    Die Frage ist, verstößt diese Aufnahme nicht gegen das Datenschutz? Man kann viele Gesichter erkennen. Datenschutz, hallo wo bist du?


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    Und hier filmt der Ausfahrt.tv eien fahrt, und das nicht zu Privatzwecken, es geht ca ab 53 Minute los. Und hier juckt es wieder keinen. Datenschutz, wo bist du denn?

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    Mein Tipp kaufe dir Handyhalterung und filme mit dem Handy, im Vordergrund lässt du Navi-App laufen.

  • @Sergikus ich stimme Dir nicht zu. Den K haben wir uns nur gekauft, weil uns eine Frau die Vorfahrt genommen hat und unseren 1,5 Jahre. Alten J zerstörte. Hätte ich davon keine Aufnahme, müsste wohl meine Vollkasko den Schaden bezahlen. So ist der Beweis einwandfrei. Übrigens wusstest Du das die Versicherungen sich ebenfalls für die Aufnahmen interessieren? Zwecks Schuldfrage. So ist es in meinem Fall.

  • Was soll denn passieren, außer daß so eine Aufnahme nicht anerkannt wird?


    Das Risiko, ne Geldstrafe wegen Verletzung der völlig überhöhten bescheuerten Persönlichkeitsrechte zu bekommen riskiere ich gerne, wenn sich dadurch gerade in strittigen Situationen meine Unschuld beweisen ließe.


    Und, so nebenher, als Verkehrsteilnehmer bewegt man sich im öffentlichen Raum. Damit gibt man einen Teil seiner Rechte ohnehin auf. Man muß ja auch das Kennzeichen stets sichtbar und lesbar halten. Damit bin ich ja nicht mehr anonym. Also alles relativ.


    Man kann auch übertreiben. Man stelle sich vor, da filmt jemand mit einer Dashcam, wie ein Raser ein Auto abdrängt, dieses sich überschlägt und der Fahrer stirbt. Der Raser begeht Unfallflucht. Alles nicht konstruiert, sondern mehrfach passiert ( siehe z.B. der Mercedes Testfahrer, der als Raser solch einen Unfall verursacht hatte).
    Soll in so einem Falle das Persönlichkeitsrecht eines solchen Vollpfostens mehr wiegen als das Recht des Unfallopfers bzw. der Familie auf Aufklärung???


    N E V E R!

  • Das ist auch meine Meinung.

  • Meine Meinung: filmen, was das Zeug hält!


    Ich überlege auch mal wieder, mir eine Dashcam zuzulegen.
    Ich hatte das seinerzeit wg den letzens angesprochenen Nachbarschaftsstreitigkeiten angesprochen.
    Da wollte ich ne Cam, die Nachts quasi mein Auto überwacht.

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  • Hallo Black Knight,


    hatte mich vor einiger Zeit mal mit dieser 360 Grad Kamera beschäftigt. Ob sie was taugt weiss ich nicht, zumindest hört sich das nicht schlecht an...


    360-Grad-Dashcam Secure360 von Waylens




    Ich habe meine Dashcam nicht an der Frontscheibe (Kabelsalat) sondern habe sie mit einem Kopfstützenhalterung Befestigung Infuu Holders 040 (Unsere Seite enthält Affiliate-Links, für die unser Forum möglicherweise eine Vergütung bekommt.) an der hinteren mittleren Kopstütze befestigt.


    Gruss Motte

    Astra K 1.6T ST Innovation, EZ 05/2017, AT6, Matrix-Licht, Radar, Kamera, Navi 900, Schiebedach, Leder, Sitzheizung vorn und hinten und einiges mehr....