Ich denke die haben die Felgen in dem Lochkreis in zwei Varianten vorher schon gehabt.
Die Gutachten werden dann einfach umgeschrieben bzw. erweitert.
In Deutschland listet der Hersteller die Felgengrößen, die auf dem Auto erlaubt sind, in einem Begleitschreiben zum Fahrzeugbrief auf. Da stehen wohl für den Moment nur die Serien 18 Zöller in der Größe 7,5 x 18 ET 44 drin.
Selbst wenn da mal noch 8x18 Zoll Felgen aufgelistet werden.
Wenn da keine 8x18 Felge in der ET 35 aufgelistet ist, dann hilft dir die Beste ABE nichts. Dann musst du die Felgengröße eintragen lassen. Ist vielleicht in Österreich anders. Kann ich dir nicht sagen.
Am Ende ist eine allgemeine Betriebserlaubnis nichts anderes wie das OK dass wenn der Auto Hersteller die Größe vorsieht dass du die Felge in diesem Fall nicht extra eintragen lassen musst.
Eine ABE ist aber kein Freibrief wie viele immer glauben.
Im Vergleich 7,5x18 ET 44 / 8x18 ET35
Steht dann die neue Felge 1,5 cm weiter aus dem Radkasten raus.
Das kann am Ende noch bündig aussehen. Ob es dann reicht wenn der Wagen einfedert ohne dass es irgendwo innen am Radkasten schleift sieht dann der TüV.
Ich denke das ginge wohl schon.
Ist aber halt auch Geschmacksache.
Ich perönlich suche ja auch schon nach 18 Zöller. Ich will versuchen im ET40er Bereich was zu finden. Da ist man einfach auf der sicheren Seite denke ist auch optisch der beste Kompromiss.