ganz deiner meinung. aber wenn du eine defekte serviceintervallanzeige beim kauf oder in der garantiezeit bemerkt hast,hättest du die im rahmen der garantie/gewährleistung reparieren lassen müssen/können.das entbindet dich aber nicht von deinen sorgfaltspflichten,dich aus anderen quellen über deine serviceintervalle zu informieren.
ich bin auch der meinung,den prozess hättest du dir sparen können. es waren deine versäumnisse,das ein service fehlt. und da gibt es auch nichts zu diskutieren. gericht hin oder her. selber schuld.
nicht missverstehen ... das ist meine meinung. ist nicht böse gemeint.
Man muss ja erst mal bemerken, dass was nicht funktioniert, dann kann man es auch erst reklamieren/reparieren.
Es gibt auch Gerichtsurteile, welche die Hersteller nicht so einfach aus der Haftung entlassen, wenn ein Service nicht gemacht ist und der Service den Schaden nicht verhindert hätte.
In der Bedienungsanleitung steht folgendes drin: "Im Fahrerinfodisplay wird eine Meldung angezeigt, wenn eine Fahrzeugwartung erforderlich ist..." und "Das Motoröllebensdauer-System meldet, wann Motoröl und Filter gewechselt werden müssen. Abhängig von Fahrbedingungen kann das Intervall...stark schwanken."
Da steht nicht, dass man sich auf das System nicht verlassen kann und selber haftet, wenn das System nichts anzeigt. Ich habe demnach nicht fahrlässig ausgelassen und sehe dem also gelassen entgegen. Und bei einem Schaden von 13 TEUR spare ich mir bzw. Opel sicher nicht den Prozess. Davon abgesehen hätte ich keine Grund gehabt, den Service einzusparen, denn der war in der Leasingrate enthalten.