Wo steht, dass es zwei- oder dreimal der gleiche Fehler sein muss?
§437 BGB
Ein Käufer kann im Falle eines Mangels des Objektes (hier Kfz) Nacherfüllung verlangen, den Rücktritt vom Vertrag erklären oder Minderung / Schadensersatz geltend machen.
§434 I BGB:
Basis für eine Rückabwicklung (sog. Wandlung gibt es nicht mehr)...
Voraussetzung für die Rückabwicklung:
Bei Übergabe des Fahrzeugs muss ein erheblicher Mangel vorgelegen haben. In den ersten 6 Monaten nach Übergabe hat der Käufer die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels.
--> Bleibt die 3. Nacherfüllung/-besserung erfolglos, kommt der Rücktritt/-abwicklung in Frage!
(Ohne Gewähr)
Bitte mal "Rückabwicklung Kaufvertrag" googlen und bei ernsthaftem Interesse den Anwalt des Vertrauens aufsuchen.
Das kann eine schwierige Angelegenheit werden...