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Beiträge von Skullz101
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Wo steht, dass es zwei- oder dreimal der gleiche Fehler sein muss?
§437 BGB
Ein Käufer kann im Falle eines Mangels des Objektes (hier Kfz) Nacherfüllung verlangen, den Rücktritt vom Vertrag erklären oder Minderung / Schadensersatz geltend machen.§434 I BGB:
Basis für eine Rückabwicklung (sog. Wandlung gibt es nicht mehr)...Voraussetzung für die Rückabwicklung:
Bei Übergabe des Fahrzeugs muss ein erheblicher Mangel vorgelegen haben. In den ersten 6 Monaten nach Übergabe hat der Käufer die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels.--> Bleibt die 3. Nacherfüllung/-besserung erfolglos, kommt der Rücktritt/-abwicklung in Frage!
(Ohne Gewähr)
Bitte mal "Rückabwicklung Kaufvertrag" googlen und bei ernsthaftem Interesse den Anwalt des Vertrauens aufsuchen.
Das kann eine schwierige Angelegenheit werden... -
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Öl ist eher bläulich...

Ich glaube ja, dass der Astra schwarz ist

Ernsthaft:
Mal sehen, ob @Der Unbeugsame schon weiter gekommen ist... -
Es kam sogar schon vor, dass manche Sender gar nicht über DAB gesendet haben.
In diesem Fall bitte den Sender kontaktieren, bzw. ggf. auf der Homepage des Senders prüfen, ob es Sendeprobleme gibt.Sollte es Empfangsprobleme in Ballungsgebieten geben, bitte vom FOH überprüfen lassen.
In Köln, Frankfurt und München hatte ich 100% Empfang
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@Der Unbeugsame, ganz allgemein:
http://www.opel.de/besitzer/ga…ntie.html?version=DesktopGenerell würde ich empfehlen, vor Ort konsequent nachzufragen und wenn nötig schriftlich zu fixieren.
In Bezug auf das Forum, möchte ich darum bitten, die allgemeinen Regeln und Hinweise zur Netiquette zu lesen.
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D.h. in 2 Monaten +300 User

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Wir haben die 777 tatsächlich schon geknackt. Unfassbar

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Wir wollen die 777 feiern
*g*Ernsthaft: Danke für den Hinweis...
Wichtiger ist mir persönlich am Ende des Tages, das die wachsende Community den gemeinsamen Nenner im Auge behält, nämlich:Spaß am Opel Astra

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