Also bei mir hat der Prüfer das schon verlangt und angeschaut...
Steht auch bei allen Herstellern / Vertreibern (Eibach, Irmscher, H&R etc) im Teilegutachten. Hier der Auszug von Eibach:
IV.
Hinweise und Auflagen
Notes and conditions
Auflagen für den Einbaubetrieb und die Änderungsabnahme:
Notes and conditions for the installation shop and modification acceptance
IV.1
Die Scheinwerfereinstellung ist zu überprüfen.
Headlamp adjustment must be checked.
IV.2
Nach erfolgter Umrüstung ist eine Achsvermessung des Fahrzeugs durchzuführen.
After modification an axle alignment must be carried out on the vehicle.
Wenn es vom Prüfer nicht verlangt wird, ist da OK. Bei mir war das so wie bei Adama, da wurde der Nachweis verlangt.