Ich hatte letzte Nacht meine erste richtige Nachtfahrt...und das in einer Gegend, wo man dachte, jederzeit von der Kante unserer Erdenscheibe zu fallen. Das Matrix-LED ist der Wahnsinn und ich hätte mich in den Ar... gebissen, wenn ich es nicht bestellt hätte.
Das mit den Tieraugen kann ich bestätigen...unglaublich, was da alles am Straßen- und Waldrand steht.
Beiträge von Groovetronic
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Da kann er sich dumm stellen wie er will. Dein Händler hat ja auch unterschrieben, deshalb sollte er auch daran Interesse haben, diesen Sachverhalt zu klären.
Mein Händler hat gerade ein anderes Problem an der Backe! Dazu möchte ich momentan aber noch nichts hier schreiben, bis das Problem ausgefochten ist.
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Ich sehe das genauso wie @makkot!
Ich würde mir zwar keinen Rechtsbeistand holen, aber ich bin der Meinung, dass all diejenigen, die ein Jahr WLAN haben sollten, sich an OnStar und/oder Opel wenden.
Die Masse sollte Druck machen!Mein FOH wusste das so noch garnicht...oder er hat sich dumm gestellt...
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Zitat von Groovetronic
Liebe Julia,
vielen Dank für Ihre Email.
Leider muss ich Ihnen diesbezüglich widersprechen.
Gegenstand bei Vertragsschluss war die am 13.5.2016 gültige Preisliste.
Es wurde also einseitig seitens OnStar eine Leistung gekürzt.
Dies stellt eine Vertragsverletzung dar!Ich bitte Sie daher, die Laufzeit auf 365 Tage zu verlängern, wie es Vertragsgegenstand am 13.5.2016 war.
Wie das seitens OnStar mit Vodafone ausgehandelt wird, kann nicht das Problem des Kunden sein.Mit freundlichen Grüßen
XYZ
Schauen wir mal, welche Reaktion kommt.
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Allen, die davon betroffen sind, sollten OnStar mit E-Mails zur Änderung der Laufzeit auffordern und ihren Unmut über diese einseitige Änderung zum Ausdruck bringen.
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Bei mir im Vertrag steht nur "UE1 OnStar" drin...dummerweise ist UE1 die Bezeichnung für beide Modelljahre! Für mich hàlt OnStar eine bei Vertragsschluss eingegangene Vereinbarung nicht ein. Grundlage hierfür war immerhin die bei Vertragsschluss gültige Preisliste!
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So...jetzt mal was zur WLAN-Dauer!
Zitat von GroovetronicSehr geehrte Damen und Herren,
Am 13.5. habe ich den Kaufvertrag für meinen Opel AstraK unterschrieben. Heute nach 5 Monaten warten wurde er nun endlich an mich ausgeliefert! Ein bislang wirklich tolles Auto.
Als ich mich jedoch gerade unter myopel eingeloggt habe, sah ich, dass die WLAN-Testphase nur 120 Tage anstatt der im Mai 2016 noch ausgelobten 365 Tage beträgt. Man hat also nach Vertragsschluß die Testphase zu meinem Nachteil abgeändert. Ich bitte Sie daher, meine Testphase auf das volle Jahr anzupassen, da es ja insofern nicht zu meinen Lasten gehen kann, dass ich 5 Monate auf das Auto warten musste.
Sollten Sie weitere Daten benötigen, lassen Sie es mich bitte wissen.
Vielen Dank.Auf eine baldige Antwort freut sichXYZ
Die Antwort:Zitat von OffStarSehr geehrter Herr XYZ,
Vielen Dank für Ihre E-Mail.
Erst einmal Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem neuen Opel Astra.
Sie schreiben uns, weil Sie nur noch 3 GB bzw. 3 Monate kostenloses WLAN zur Verfügung haben. Leider ist dies die neue Bestimmung für Fahrzeuge des Baujahres 2017.
Es tut uns leid, dass es hierbei zu Unannehmlichkeiten kam und Ihre Erwartungen nicht getroffen wurden. Leider können wir das WLAN Paket nicht verlängern.
Für den Erwerb weiterer WLAN Pakete können Sie jederzeit die blaue OnStar Taste im Auto drücken, unsere Kollegen können Ihnen dann weiterhelfen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Für weitere Fragen stehen wir jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Julia
Eigentlich ist das eine Angelegenheit für den Verbraucherschutz! -
"Erhebliche Sichtbehinderung" ist ein dehnbarer Begriff! 50 Meter Sichtweite ist eine konkrete Angabe!
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@Capu Da hast du definitiv Recht, weil es bei den Nebelscheinwerfern im Gegensatz zur Nebelschlussleuchte keine eindeutige gesetzliche Regelung in der StVO gibt. Aber es ist ganz einfach: Wenn eingeschränkte Sicht, runter vom Gas!
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Ja...das wäre super... 5 € im Monat und halbes Volumen... Da würde ich sofort zuschlagen.