Beiträge von Hansworscht

    So, gerade nochmal nachgeschaut. Die Aktion ist scheinbar für alle Astra K MJ2016/2017. Es werden aber nicht alle den Rückruf erhalten. Nur die, die im System auftauchen, werden informiert. Ich denke, da wird es um bestimmte VINs gehen. Und von den einbestellten wird erwartet, dass nicht mal ein Drittel das Problem tatsächlich hat.

    Setz doch eine Frist und gib dein Auto auch zurück, dann hast du zumindest keine Probleme mit dem Auto mehr. Das Recht ist in diesem Falle klar auf deiner Seite!

    Wenn Opel aber den Ölwechsel als Behebung des Problems ansieht und es auch erstmal beschwerdefrei läuft, sehe ich keine Grundlage mehr für eine Wandlung. Das wäre dann eher Kulanz vom FOH. Du kannst versuchen dir schriftlich irgendwas geben zulassen, nur wird es z.b. in 3 Jahren schwer nachzuweisen sein, dass die letzten SPIs die Ursache waren. Und einen pauschalen Freifahrtsschein wirst du auch nicht bekommen. Ich würd ggf versuchen eine Anschlussgarantie oder sowas ähnliches rabattiert oder geschenkt zu bekommen. Oder nach einem guten Angebot für ein anderes Auto mit dem Astra als Inzahlungnahme zu fragen. Natürlich nur, wenn ihr den Astra wegen potenziellen Motorschäden nicht mehr halten wollt

    Mir ist nicht bekannt, dass der Wechselintervall verkürzt wurde. Allerdings ist dieser kalibirerbar.
    Bei meinem FOH war man sehr überrascht, dass unser Astra bereits nach ca. 15000km frisches Öl wollte. Der Meister meinte dazu, dass da wohl was falsch eingestellt wurde und ich einfach reseten sollte. Er erwartet mich zur Jahresfrist für den Wechsel. Das würde meiner Meinung nach gegen die Theorie sprechen, dass das wegen irgendwelchen Gründen "heimlich" verkürzt wurde.

    Ok. Ich war um ehrlich zu sein etwas überrascht, als ich im Handbuch gelesen hatte, dass der Wechselintervall 30000km beträgt. 1 Jahr halte ich für sinnvoll, 20000km wären genauso ok.
    Ich weiß aber nicht, ob und was dahinter steckt.
    Ich würde aber vermuten, dass es schon theoretisch 30000km halten könnte, wenn das so angegeben wird.

    Es gab eine sogenanten Produktionsabweichung. (Fehler in einer Produktionscharge). Deswegen kann sich wohl in machen Fällen die Lenksäulenverriegelung entriegeln und damit kann sich das Lenkrad selbst verschieben.
    Davon sollen aber nur sehr wenige betroffen sein.
    Es gibt einen einfachen Test (<5min) und dann kann der FOH entscheiden, ob gehandelt werden muss. Wenn es auffällig ist, muss die komplette Lenksäule gewechselt werden.