Zitat ADAC
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Entsprechend den Bauvorschriften für elektrische Fensterheber und elektrische Schiebedächer (Verordnung 74/60 EWG) müssen bei Versionen mit sogenannter Antippautomatik Umkehrautomatiken zwingend vorhanden sein. Dies gilt bereits ab 2003 für alle erstmalig zugelassenen Fahrzeuge.
Für Schalterbetätigungen ohne Antippautomatic oder Systeme, die nur mit eingeschalteter Zündung funktionieren, gilt diese Vorschrift allerdings nicht - einige Hersteller richten sich erfreulicherweise aber trotzdem danach.