Moin,
die ZB2 ist bei Änderung von Reifen/Felgen/Fahrwerk nicht erforderlich, da diese Daten nicht in der ZB2 stehen und demzufolge da nichts geändert werden muss/kann.
ZB2 ist nur erforderlich, wenn sich an der Leistung oder Fz.-Klasse was ändert.
Auf Gutachten gibt es in der Regel zwei Hinweise: Änderung muss unverzüglich eingetragen werden, bzw. bei nächster Befassung mit den Fz.-Papieren.
Gruss,
Zul.-Stelle Forchheim