Mit unserem K waren es zu Dritt bis jetzt 219kmh laut Tacho. Dann gabs Ärger mit de Mutti und ich musste langsamer fahren.
Lg Tino
Mit unserem K waren es zu Dritt bis jetzt 219kmh laut Tacho. Dann gabs Ärger mit de Mutti und ich musste langsamer fahren.
Lg Tino
Komisch, mein J mit Federn und Sportfahrwerk ist straffer als mein H mit Serien Dämpfer und Federn. Der K mit Serien Dämpfern Und Federn befindet sich genau dazwischen.
ich bin ja im K auf die Eibach Federn gespannt die hier liegen.
Lg Tino
Das steht da aber nicht, sondern es ist von den 2 Nebelscheinwerfern (vorne!) die Rede, die auch nur mit Standlicht gefahren werden dürfen.
Soweit ich weiß ist das mit den 2 Nebelschlußleuchten mal vor vielen Jahren erlaubt worden, worauf hin viele damals neue Autos damit ausgerüstet wurden. Wie die Praxis zeigte ist damit allerdings eine Verwechselung mit den Bremsleuchten möglich, so dass die Autohersteller nun meistens wieder nur eine Nebelschlußleuchte einbauen.
Richtig,
Auch der H GTC hat nie Serie zwei gehabt!
Lg Tino
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§53d Nebelschlussleuchten
[Blockierte Grafik: http://verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif] (1) Die Nebelschlussleuchte ist eine Leuchte, die rotes Licht abstrahlt und das Fahrzeug bei dichtem Nebel von hinten besser erkennbar macht.
[Blockierte Grafik: http://verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif] (2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlussleuchte, ausgerüstet sein.
[Blockierte Grafik: http://verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif] (3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt nicht mehr als 1 000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muss der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlussleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlussleuchte angebracht, so muss sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.
[Blockierte Grafik: http://verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif] (4) Nebelschlussleuchten müssen so geschaltet sein, dass sie nur dann leuchten können, wenn die Scheinwerfer für Fernlicht, für Abblendlicht oder die Nebelscheinwerfer oder eine Kombination dieser Scheinwerfer eingeschaltet sind. Sind Nebelscheinwerfer vorhanden, so müssen die Nebelschlussleuchten unabhängig von diesen ausgeschaltet werden können. Sind die Nebelschlussleuchten eingeschaltet, darf die Betätigung des Schalters für Fernlicht oder Abblendlicht die Nebelschlussleuchten nicht ausschalten.
[Blockierte Grafik: http://verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif] (5) Eingeschaltete Nebelschlussleuchten müssen dem Fahrzeugführer durch eine Kontrollleuchte für gelbes Licht, die in seinem Blickfeld gut sichtbar angeordnet sein muss, angezeigt werden.
[Blockierte Grafik: http://verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif] (6) In einem Zug brauchen nur die Nebelschlussleuchten am letzten Anhänger zu leuchten. Die Abschaltung der Nebelschlussleuchten am Zugfahrzeug oder am ersten Anhänger ist aber nur dann zulässig, wenn die jeweilige Ab- bzw. Wiedereinschaltung selbsttätig durch Aufstecken bzw. Abziehen des Steckers für die Anhängerbeleuchtung erfolgt.
Dann darf man Dir gratulieren, Du bist scheinbar der Erste dem das Fahrwerk zu weich ist.
Ich finde das Fahrwerk ist recht straff, von weich kann ich da nicht sprechen.
Lg Tino
Hallo Franz,
solange Du mit dieser Lösung leben kannst ist alles schön. Ich könnte es nicht.
Lg Tino
Die Meldung verschwindet nicht wenn Du das Lenkrad anfasst. Du führst eine Bewegung am Lenkrad aus, veränderst somit den Lenkbereich und das merkt das Auto. Er geht davon aus das Du in diesem Moment wieder das Lenkrad in der Hand hast.
Das Lenkrad selbst hat keinerlei Berührungssensoren.
Lg Tino
Huhu,
der K hat keine Sensoren im Lenkrad um zu überprüfen ob die Hände am Lenkrad sind.
Lg Tino
Naja, die Reserve ist normalerweise im angegeben Tankvolumen enthalten.
Da der Realverbrauch bei mir - zugegeben ohne besonders spritsparend zu fahren -- um die 8 l liegt, finde ich die Reichweite schon etwas knapp. Der Verbrauch entspricht etwa dem, was mein Astra G auch verbrauchte, wenngleich ich jetzt öfter überhole. Bei uns fahren halt viele sehr langsam: Alte Leute, Städter, Brummis. Da muss man sich entscheiden. Ohne diese Hindernisse würde ich im Schnitt langsamer fahren, aber die "nötigen" einen ja.
Die Verbrauchsanzeige zeigt 7l, kann man vergessen. Der Verbrauch ist nach 6000km nicht weniger geworden, allerdings KÖNNTE man sparsamer fahren. Wenn man 15km zum Bahnhof hat, möchte man halt auch nicht zu viel Zeit verschenken und fährt so los, dass es gerade passt. Da kann man nicht hinter jedem Schleicher bleiben.
Die Reserve war noch nie in einem Auto, welches ich hatte, angegeben und das ist auch vollkommen korrekt. Sonst würde jeder die Reserve bis aufs letzte ausreizen und wir hätten mehr Leute die wegen Spritmangel liegen blieben.
Der erste Softwarestand der IPC hat dies zu optimistisch kalkuliert und es kamen teilweise sehr übertrieben hohe Restreichweite zu Stande. Mit dem aktuellen hat sich dies etwas gelegt.
Ganz klar ist das NEFZ Verbräuche fern ab der Realität sind. Darum schauen wir was die Zukunft bringt.
Lg Tino
der Tank hat 48L PLUS Reserve. Logisch das ihr da meist noch etwas rein drücken könnt.
Lasst das nachgedrücke und zieht den Rüssel nach dem ersten klacke raus. So habt ihr fast jedes mal dieselbe getankte Menge.
Die OnStar App zieht ihren Verbrauch glaub von Trip B. Schau mal nach welchem Du geschaut hast.
wir liegen aktuell laut Spritmonitor bei 5,5L und BC bei 5,0L. Seit dem letzten IPC Update gleicht sich das an.
Lg Tino
Sehr schön, das wäre ja Ideal für diejenigen die Probleme mit dem Lichtsensor haben.
Lg Tino