Unfall Heckstoßstange Bagatelle?

  • Mir ist hinten einer draufgefahren, Fahrzeug war schon am Anfahren und hat einen kleinen Satz nach vorne gemacht. Man hat erst nicht viel gesehen. Komplettrepatur mit Gutachten und allem Zipp und Zapp 2800€.

  • Mir ist jetzt jedes Jahr einmal jemand in das parkende Auto gefahren (Ich finde es nicht mehr lustig...).
    Immer nur wenig zu sehen, immer deutlich über 1k.
    Selbst augenscheinlich nur Kratzer in der Stoßstange mit PDC-Beteiligung sind im Prinzip schon 1k.
    Ich lasse grundsätzlich nur noch einen Gutachter kommen und gehe grundsätzlich zum Anwalt.
    Das Theater mit einer nicht näher genannten Autoversicherung mit 3 Buchstaben beim ersten Mal war mir eine Lehre. 5 Monate bin ich hinter meinem Geld hergelaufen.
    Sie wollen es nicht anders, dich kostet das keinen Cent.(Zumindest beim parkenden Fahrzeug... Ja, mein Auto wurde jedes Mal übersehen....)

  • 2016 ist mir jemand hinten in meinen geparkten K reingefahren. Ich hab alles ohne Anwalt gemacht. Der Schaden (Heckstoßstange musste erneuert werden) belief sich auf insgesamt 1400€. Habs beim FOH machen lassen. Wurde alles anstandslos bezahlt. Habe noch von der gegnerischen Versicherung Wertminderung, Nutzungsausfall und Kostenpauschale von insgesamt 318€ erhalten.


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    Seit 11.01.2016: Astra K Dynamic 1.0 in Schnee-Weiß :thumbup:
    105 PS, Start-Stopp, IntelliLux Matrix LED Licht, Komfort-Paket mit Klimaautomatik, Frontkamera und Winterpaket, Rückfahrkamera, IntelliLink R 4.0 mit DAB+, OnStar und Anhängerkupplung. Lieferzeit 8 Wochen.

  • Danke für die vielen Antworten.


    Hab aufm weg zur Nachtschicht im Briefkasten den Brief der Versicherung gesehen.


    Ich soll zu meiner Werkstatt und die sollen dann eine Kalkulation an die Versicherung schicken. Wenn ich einen Mietwagen brauche bekommen ich den auch dazu. Werkstatt und Versicherung regeln das dann.


    Hab eine RSV aber wenn es so klappt brauch ich eigentlich nicht zum Anwalt.



    @Bremmo wie hast du es durch bekommen das du gesondert Geld erhalten hast ? Ich mein Unfallauto ist halt Unfallauto und dadurch natürlich weniger Wert.

  • @Bremmo wie hast du es durch bekommen das du gesondert Geld erhalten hast ? Ich mein Unfallauto ist halt Unfallauto und dadurch natürlich weniger Wert.

    Ich habe das Schadensmanagement vom FOH genutzt. Dort wurde dann auch die Wertminderung nach einer Tabelle ausgerechnet. Wenn ich es noch richtig im Kopf habe, war es 1/3 der Material- und Lackierkosten, also ohne Arbeitskosten.


    Ich musste mich um nichts weiter kümmern. Direkt bei der Schadensaufnahme wurde die Abdeckung von der Abschleppöse abgenommen für den Farbabgleich beim Lackierer. Dann ein paar Tage später, als das Ersatzteil getrocknet und lackiert vom Lacker kam, einfach morgens das Auto zum FOH hingebracht, Leihwagen mitgenommen und am Abend repariert wieder abgeholt. Die Reparaturkosten hat mein FOH direkt mit der Versicherung abgerechnet und die Wertminderung habe ich von der Versicherung auf mein Konto überwiesen bekommen.


    Mein Glück war einfach, dass unter dem Plastikheck nichts an der Karossierie verbogen war. Natürlich handelt es sich dann um ein Unfallfahrzeug, aber beim evtl. Verkauf kann man ja erklären, was da passiert ist und dass die Karosserie/Blech keinen Schaden nahm, sondern lediglich die (Plastik-) Heckschürze neu ist. Ein Nachlass von 300€ beim Verkauf ist dann sicherlich angemessen.


    Also ich würde an deiner Stelle nicht zum Anwalt gehen. Evtl. holt er dir da nochmal 200€ mehr raus, aber letztlich bedeutet das mehr Stress und wesentlich längere Verfahrensdauer.



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    Einmal editiert, zuletzt von Bremmo ()

  • Moment, solange die Karossiere als Blech keinen Schaden genommen hat, ist es schon lange kein Unfallfahrzeug oder habe ich mich falsch informiert?

    - Seit 6.2016 Astra K ST INNOVATION 1.6 CDTI mit serienmäßigen Quickheat - 136 Diesel-PS mit Automatik und in Azurblau -

  • 1. Darf man niemals zugeben Schuld zu sein auch wenn die Sachlage noch so klar ist. Das kann mit der Versicherung mächtig Stress geben. Auch gegenüber der Polizei ist niemand auskunftspflichtig, mit Ausnahme der persönlichen Daten. Alles was gesagt wird kann später gegen einen verwendet werden.


    2. 750€ sind bei den exorbitanten Stundensätzen der Werkstätten sehr schnell erreicht.


    3. Es kann immer nach Kostenvoranschlag abgerechnet werden. Die Versicherung zieht dann allerdings die Märchensteuer ab.


    4. Ein Fahrzeug gilt erst dann als Unfallwagen wenn die Karosserie gerichtet oder Teile getrennt und durch Reparaturkits instandbesetzet werden mussten. Ein Austausch von Anbauteilen fällt nicht darunter ( auch komplette Türen z.B. ). Hagelschäden fallen auch nicht darunter.

  • Hallo,
    und genau der obige Punkt 1. ist für mich der Grund für eine Rechtschutzvers. und die Einschaltung eines Anwalts.
    Gruß Uwe

    Astra K ST · Dynamic · 2016 · 1.4(150PS) · S&S(M22) · Intelilux · IL900(TmcPro&AA nachtr.) ...