Hallo,
habt Ihr eine Rechtschutzversicherung? Die Summen die im Raum stehen sind ja schon recht beachtlich und da würde sich zumindest eine Erstberatung lohnen.
Was gar nicht geht ist, dass der FOH Dir einfach sagt dass Du Dich an den Kundendienst wenden sollst - das ist eine andere Form von Abwimmeln.
Du hast als Erstes gesetzliche Ansprüche gegen den Verkäufer im Rahmen der Gewährleistung und erst danach kann man über vertragliche Ansprüche aus einer Garantieverlängerung überhaupt reden.
Generell würde ich immer Schriftlage schaffen ... auch zB wenn Dir der FOH bescheinigt dass der Wagen diesen und jenen Schaden hat der bei Opel bekannt ist usw. ....
Gruß Uwe