Du hast ein Widerrufsrecht, welches frühestens 14 Tage nach Erhalt der Ware endet. Da du den Wagen noch nicht genutzt hast, er auch nicht auf dich zugelassen wurde, ist die Wertminderung genau Null, du kannst somit ohne weitere Kosten vom Kauf zurücktreten und die volle Kaufsumme zurückfordern. Sogar ohne Nennung von Gründen. Du bist nicht an den Händler gebunden, hast freie Auswahl. Den Alternativwagen kannst du nehmen, musst es aber nicht.
War das mit dem 14 tägigen Widerrufsrecht nicht das was bei Haustürgeschäften (und dann mal erweitert auf Internetgeschäfte) gilt!?
Ansonsten kenne ich nur "Pacta sunt servanda".