Gewährleistung ist ja -insbesondere was deren Fristen/Dauer angeht- gesetzlich geregelt
Gewährleistung wiegt rechtlich schwerer als eine wie auch immer geartete Garantie. Gern wird ja mal abgewiegelt weil "die Garantie dieses oder jenes Bauteil nicht umfasst" ...
Auch mein Kenntnisstand ist, dass die oben angesprochene Direktregelung schon länger Geschichte ist, aber dazu kann hier vielleicht jemand aus näherem OPEL Umfeld belastbareres beitragen.
Gruß Uwe
Der gesetzliche Rahmen ist mir bekannt. Allerdings habe ich das Auto erst Dezember gekauft und diese Fehlermeldungen bereits nach der Probefahrt moniert. Da wurde mir gesagt, dass das Auto noch im Werkstattlauf war und für meine Probefahrt aus selbigem rausgezogen wurde und bei Übergabe keine Fehler mehr vorhanden wären. Lief halt nicht so.