Beiträge von Carastra

    Dann sollte ja das updaten über USB keine Problem sein. Nur die werden das update nicht einfach so rausgeben, aber dafür was zahlen ist ein NoGo.
    Es gibt doch da ein Menüpunkt mit Softwareaktualisierung er verlangt aber nur einen USB zum abspeichern.

    Beim Astra ist aber das Standlicht heller wie das Tagfahrlicht also wenn die Scheinwerfer an sind ist das LED Licht so hell wie das Standlicht.
    Was ich vermisse ist das man das Licht nicht gan ausschalten kann.Also entweder Automatik da ist aber das problem mit dem ein und ausschalten oder Scheinwerferlicht dauerbetrieb.
    Dazwischen ist Standlicht und das wäre bei Tag eigentlich die Lösung aber da ist die LED zu hell wahrscheinlich.
    Und das mit Audi ist wie ich gelesen habe bei allen Modellen eine option oder im System freischaltbar mit dem Tages Hecklicht.

    Mit Standlicht darf nur in Verbindung mit Nebelscheinwerfern gefahren werden. Und Nebelscheinwerfer sind nur bei schlechten Sichtverhältnissen aufgrund von Nebel oder Regen erlaubt. So hab ich das mal in der Fahrschule gelernt.
    Standlicht und Tagfahrlicht unterscheiden sich in der Helligkeit. Das Tagfahrlicht würde sonst im Dunkeln blenden.

    Im normalfall vielleicht aber in unserem Fall ist das Tagfahrlicht das Standlicht.

    Passt doch also wenn es nicht erforderlich ist ist es egal ob Tagfahrlicht(Standlicht) leuchtet oder nicht.
    Egal soll jeder selber wissen ob er gesehen werden soll oder nicht, ich auf alle fälle möchte gesehen werden auf der Strasse auch von hinten.

    Versteh ich nicht. Was soll man sich denn denken wenn einem einer mit Licht am hellen Tag entgegen kommt?


    Wie verunsichert im Straßenverkehr muss man denn sein das sowas irritiert? Hm.


    Lg Tino

    Ich bekomme Panik.Nee Scherz.
    Ich will selber Herr über meine Erleuchtung sein und finde das sporadische an und aus bei der Beleuchtung inakzeptabel. Wie bekannt gibt es andere Länder da ist Beleuchtung pflicht am Tag darum geht es hier aber nicht sondern nochmal um die nicht ganz logisch nachvollziehbare Lichtautomatik.

    Das ist schon seit Jahren nicht mehr so, aktuell sagt die STVO §17 Abs. 2: "Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden."

    Ist dagegen eine Beleuchtung nach § 17 Abs. 1 StVO nicht vorgeschrieben, so darf auch mit Begrenzungsleuchten allein gefahren werden.




    Was heißt das ?
    Ist eine Beleuchtung nicht vorgeschrieben kann man mit Standlicht fahren.
    Das Standlicht ist ja das Tagfahrlicht also nicht dunkler oder heller.
    Bei normalen Standlicht ist es ja eine andere Beleuchtung.
    Heutzutage ist die Beleuchtung sowieso je nach Hersteller sehr verschieden.Bei manchen Oberklasse Fahrzeugen wenn die an der Ampel vor dir Bremsen da meinst da stehst vorm Rotlichtviertel. Beim neuen Megane die Rückleuchten sind ja von 5Km schon zusehen fast quer durchs Heck.


    Ich weiß ja nicht was jetzt so schlimm ist das bei Tag auch die LED Heckleuchten leuchten zur Sicherheit und finde diese Diskussion als Vorteil und sollte nicht als Nachteil dargestellt werden.