Beiträge von Bang!

    @Astra@BM Deswegen ja das Aktenzeichen! Das Urteil muss hier niemand lesen, der Ausgang ist schon spannend genug. Mit dem Aktenzeichen hat aber der Anwalt eines anderen Betroffenen Zugriff, bzw, kann dieses als Referenz für eine etwaige Verhandlung, sofern es dann noch dazu kommt, mit einbringen.


    Sicherlich ist es sinnig das die anderen Betroffenen vielleicht im Zuge dessen ebenfalls einen Leistungsprüfstand/Gutachter besuchen, jedoch mit dem Aktenzeichen Deines Urteils gibt es dann einfach mehr "Pfeile im Köcher". Im Gutachten steht ja auch ganz klar das es für den Gutachter (noch) ein Einzelfall sei.

    Ist für die Anwälte der anderen Geschädigten, soweit sie denn so einen langen Atem wie Du haben, sicher interessant. Sicher ist das ein Urteil zu Deinem Fall, jedoch ist es manchmal für einen Richter erleuchtend wenn es gleichartige Fälle gibt, die Kollegen wie auch immer entschieden haben.


    In diesem Fall, Gott sei Dank pro Kunde, und damit durchaus hilfreich bei der Urteilsfindung.


    Es ist ja unumstritten das es einige 1.4er gibt, die Macken haben bzw. den Heldentot gestorben sind. Mit dem Urteil im Gepäck werden vielleicht die Aussichten der anderen Geschädigten besser!


    Das ist ja das doofe in D bzw. der EU das das mit den Sammelklagen noch so ungar ist. Was wäre das für ein Spaß gewesen wenn die Problemfälle allein aus diesem Forum gemeinsam eine Klage angestrebt hätten.


    In diesem Sinne, ich denke Dein Urteil kann durchaus helfen. Das Gutachten, nun ja, das ist tatsächlich dann eher "persönlich".

    Du hast meinen/unseren 16er ST übersehen. 125PS ohne S/S jedoch mit 95 Oktan E5.