@Astra@BM Deswegen ja das Aktenzeichen! Das Urteil muss hier niemand lesen, der Ausgang ist schon spannend genug. Mit dem Aktenzeichen hat aber der Anwalt eines anderen Betroffenen Zugriff, bzw, kann dieses als Referenz für eine etwaige Verhandlung, sofern es dann noch dazu kommt, mit einbringen.
Sicherlich ist es sinnig das die anderen Betroffenen vielleicht im Zuge dessen ebenfalls einen Leistungsprüfstand/Gutachter besuchen, jedoch mit dem Aktenzeichen Deines Urteils gibt es dann einfach mehr "Pfeile im Köcher". Im Gutachten steht ja auch ganz klar das es für den Gutachter (noch) ein Einzelfall sei.