12,7 V ist der Idealwert. Für so eine alte Batterie sind die 12,2 V aber ganz ok. Ewig wird sie sowieso nicht mehr leben. Du musst auch beachten, dass kurz nach dem Ausschalten noch etliche Verbraucher für einige Minuten Strom ziehen.
Beiträge von MTGL
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Man bräuchte eine kleine, elektrische Pumpe, die während des Vorglühens den richtigen Vordruck Aufbau. Aber ich habe keine Ahnung, ob man das über 12 V ohne Probleme realisieren könnte.
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Neue Kunde von mir: Opel bestreitet über die Anwaltskanzlei natürlich alles. Man zweifelt sogar an, dass ich das Fahrzeug je gekauft habe, noch besitze oder dass der Kilometerstand stimmt (wie ich mir wünschen würde, dass die recht hätten...). Alle Fristen werden selbstverständlich bis zum letzten Tag ausgereizt. Dazu gab es noch ganz interessante Infos zur Abgasreinigung: ab 2450 U/min wird das AGR dynamisch weggeregelt und ab 3050 U/min ist es komplett inaktiv. Das Thermofenster des AGR geht angeblich von -11 bis +34,5°C (LNT: -11 bis 33,5°C) und der Mindestluftdruck beträgt 0,9 bar. Alles super, laut KBA erst recht usw. usf. Auf Details möchte ich hier aus hoffentlich nachvollziehbaren Gründen nicht eingehen.
Was sagt uns das? Wer 160+ auch in der Spielstraße fährt, bekommt auf jeden Fall keine Probleme mit Versottung...
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Wenn man sich jetzt mal überlegt, dass die Drehmomentkurve sich durch das Update nach rechts zu höheren Drehzahlen verschieben würde, dann würde das spätere Schalten Sinn ergeben. So lange bei Nenndrehzahl immer noch das gleiche Drehmoment wie vorher anliegen würde, würde man es auf einem Dynamometer auch nicht sofort bemerken, da die Nennleistung ja gleich bliebe. Nur die Fahrbarkeit würde leiden, was hier ja von vielen beschrieben wird.
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Die Schaltrucke lockern einfach den zusätzlich entstehenden Ruß im Ansaugtrakt, damit der nicht innerhalb der Gewährleistung komplett versottet. Diese gewieften Entwickler aber auch
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Im Astra K hatte jedes Radio einen Touchscreen.
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Günstiger kann die Lösung nicht sein
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Gestern ist bei mir die Frist für die gegnerische Kanzlei von Opel abgelaufen. Ich habe also hoffentlich bald Neuigkeiten. Wahrscheinlich über die nächste Fristverlängerung...
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Kurz um: ja, wäre besser.
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Das war die Information meiner Anwältin. Für den Schadensersatz braucht es auch noch Vorsatz und der fehlt dann definitiv beim Händler. Wenn du auf Wandung klagst, kannst du dich vermutlich auch an den Händler wenden. Das habe ich oben ein bisschen ungenau formuliert.