Wenn man ihn eh loswerden möchte: Ergreife die Chance. Ansonsten schriftlich klar machen, dass das gegen deinen Willen geschehen ist und du deutliche Einbußen der Gebrauchseigenschaften siehst (Schaltverhalten, Verbrauch, Ruckeln etc.) und um Nachbesserung bitten. Wenn das nichts bringt: Anwalt.
Ich hasse es selbst, so vorgehen zu müssen, aber es hilft nichts. Zur Zeit gibt es keine Verpflichtung durch das KBA, also ist es nicht notwendig gewesen. Achte vor allem darauf, dass du alles lückenlos nachweisen kannst (Werkstattauftrag, Rechnung etc.).