Ceeet
Wenn im Getriebesteuergerät keine Fehler abgelegt sind - das kannst Du bei einem anderen FOH, als bei dem, bei dem Du reklamieren willst, auf Deine Kosten auslesen lassen - tendiere ich trotz aller Unkenrufe zur Spülung.
Und wenn der Filter nicht außenliegend ist (das ist bei vielen ATs der Fall), muss halt geöffnet und der Filter erneuert werden. Ist ganz klar ein Fall für einen Getriebespezialisten, der sich mit den GM-Automaten auskennt.
Wenn aber Fehler abgelegt sind: Auf keinen Fall löschen lassen und bei dem FOH, bei dem Du reklamieren willst, erneut auslesen lassen. In diesem Fall sollte er für die Instandsetzung aufkommen müssen.