Da ich das Fahrzeug gerade erst gekauft habe, aus gesundheitlichen Gründen auf die Funktion auch angewiesen bin, jedoch vom Händler, der OnStar und weitere Funktionen beworben hat, wider besseren Wissens, auf das tatsächliche Fehlen der Funktionen nicht hingewiesen wurde, ist für mich die Fragestellung schon relevant.
Du wirst sehr gute Chancen haben, Deinen Händler wegen Nichterfüllung einer zugesicherten Eigenschaft zur Rückabwicklung des Kaufs zu zwingen.
Ob Du es schaffst, dass das KBA Opel dazu verdonnert einen eCall-Service bei allen OnStar-Fahrzeugen nachzurüsten? Eher nicht.
Und das aus mehreren Gründen:
Die erstmalige Typgenehmigung des K sollte aus 2015 sein, damals war ein eCall-Service nicht verpflichtend.
Und später gab es Bauzeiträume, in denen OnStar ein aufpreispflichtiges Extra war.
Aber das Thema mit der Typgenehmigung interessiert mich sehr. Bitte bleibe dran und halte uns hier auf dem Laufenden.