Also die Werkstattbindung durch die Versicherung habe ich seit vielen Jahren drin, die greift ja eh nur, wenn die Versicherung einen Schaden regulieren soll und ab dem Moment kann es einem ja egal sein, ob das nun Werkstatt A oder B macht. Wenn man aus Gründen nicht zu einer der beiden gehen will, gibts meist noch hundert andere Partnerwerkstätten der Versicherung.
Keine Ahnung, aber viele meinen immer, sie müssten sogar zum Reifen wechseln in eine Werkstatt, die die Versicherung vorschreibt. Weiß nicht, warum die nicht in der Lage sind, das richtig zu erfassen.
Der Rabattretter soll im übrigen vor einer Hochstufung bewahren, wenn du selber einen Schaden verursachst. Bei Vandalismus oder wenn dir der Nachbar ins Auto fährt und abhaut, hilft dir das reichlich wenig.
Pauschal als überflüssig kann man das nicht abtun, nur weil es einem im konkreten Fall nix gebracht hat.