Beiträge von Spardynamiker

    Naja, ich habe bisher die Erfahrung gemacht, dass auch der Gutachter der gegnerischen Versicherung an Fakten nunmal nicht vorbei kann und wenn sogar dessen Gutachten für einen spricht, ist dass ja auch ein stärkeres Argument. Wenn die Versicherung Zweifel hat, werden sie ohnehin einen eigenen Gutachter beauftragen. Letztlich ist das für eine Versicherung Massengeschäft, bei der sie, wenn eine plausible Begründung vorliegt und der Fall nicht allzu abgedreht ist, den Fall nach Schema F behandeln und unnötigen Komplikationen aus dem Weg gehen. Die kosten auch Geld.
    Als Schuldiger würde ich meiner Versicherung aber auch den Fall so schildern, dass der gegnerische Schaden beglichen wird.

    Ne, macht keinen Sinn. Auch in der Konstellation wäre die Schuldfrage klar. Ich kann doch nicht auf jemanden auffahren, nur weil der stehen bleibt. Das darf er auch ohne Grund.

    Mein Rat an dich wäre: Nimm dir einen Anwalt, wenn du über eine gute Rechtsschutzversicherung verfügst, weil es geht in den meisten Fällen NIE reibungslos ab. Wer dir den Gutachter abspricht, kann echt nicht dicht sein. Denn es geht ja alleine um dein gutes Recht, da die gegnerische Versicherung alles dran setzen würde, jeden Cent zu sparen.


    Wer hier Schuld hat, spielt erstmal die untergeordnete Rolle. Es ist auf jeden Fall ein Schaden entstanden, der nun zu beseitigen gilt. Es stellt sich also die Frage, in welcher Höhe die Versicherung den entstandenen Schaden übernehmen möchte. Das kann am besten ein Anwalt machen, indem er deine Interessen vertritt.


    Alles Gute für dich!

    In welcher Höhe? Natürlich in voller Höhe. Und klar ist die Schuldfrage wichtig. Ich kenne das aber auch nur so, dass die Versicherung ja gerade einen Gutachter will (wenn auch einen Eigenen). Den sollen sie dann ruhig auch schicken. Und natürlich MUSS man der eigenen Versicherung bescheid geben, vielleicht auch mit dem Hinweis, dass sie Forderungen abweisen sollen. In Verkehrssachen brauchte ich noch nie Rechtsschutz oder Anwalt, dass wäre für mich das letzte Mittel, bei einer echt strittigen Sachlage. Es könnte auch hilfreich (eigentlich sogar notwendig) sein den Unfallbericht der Polizei anzufordern. Die können sich nicht damit rausreden, dass sie nicht zuständig sind. Wenn die Vorort waren, gibt es auch einen Bericht. Auch ohne Äusserung der Schuldfrage geht da einiges offensichtlich raus hervor.

    Naja, 5000 km wär mir da entschieden zu viel. 1000 reichen. Tageszulassung kann natürlich älter sein. Woran kann man erkennen, ob es ein Ultimate oder ein Innovation mit Extras ist? Steht das irgendwo drauf?
    Der Ultimate hat das ACC nicht Serienmßig. Die obige Beschreibung passt auch zur Frontkamera ohne ACC.

    Wer auffährt ist Schuld. Ich würde der gegenerischen Versicherung die Rechnung zur baldigen Begleichung (oder einen Kostenvoranschlag) schicken. Auf so was wie halbe/halbe würde ich mich bei so einem klaren Fall nicht einlassen. Ggf. einen klar - freundlich aber bestimmt formulierten Brief schreiben (oder schreiben lassen). So was habe ich bisher immer ohne Anwalt / Rechtsschutz geregelt bekommen. Macht mir aber auch Spass geschliffen(niemals mit Wut im Bauch) zu formulieren.
    Ist doch fast so sicher wie bei einem Heckschaden.