Mein Rat an dich wäre: Nimm dir einen Anwalt, wenn du über eine gute Rechtsschutzversicherung verfügst, weil es geht in den meisten Fällen NIE reibungslos ab. Wer dir den Gutachter abspricht, kann echt nicht dicht sein. Denn es geht ja alleine um dein gutes Recht, da die gegnerische Versicherung alles dran setzen würde, jeden Cent zu sparen.
Wer hier Schuld hat, spielt erstmal die untergeordnete Rolle. Es ist auf jeden Fall ein Schaden entstanden, der nun zu beseitigen gilt. Es stellt sich also die Frage, in welcher Höhe die Versicherung den entstandenen Schaden übernehmen möchte. Das kann am besten ein Anwalt machen, indem er deine Interessen vertritt.
Alles Gute für dich!
In welcher Höhe? Natürlich in voller Höhe. Und klar ist die Schuldfrage wichtig. Ich kenne das aber auch nur so, dass die Versicherung ja gerade einen Gutachter will (wenn auch einen Eigenen). Den sollen sie dann ruhig auch schicken. Und natürlich MUSS man der eigenen Versicherung bescheid geben, vielleicht auch mit dem Hinweis, dass sie Forderungen abweisen sollen. In Verkehrssachen brauchte ich noch nie Rechtsschutz oder Anwalt, dass wäre für mich das letzte Mittel, bei einer echt strittigen Sachlage. Es könnte auch hilfreich (eigentlich sogar notwendig) sein den Unfallbericht der Polizei anzufordern. Die können sich nicht damit rausreden, dass sie nicht zuständig sind. Wenn die Vorort waren, gibt es auch einen Bericht. Auch ohne Äusserung der Schuldfrage geht da einiges offensichtlich raus hervor.