Teile der Diskussion verstehe ich grad nicht mehr so ganz
:
- Der Threadersteller hat nach dem was ich verstanden habe einen Automatik (nicht CVT) Astra
- Dessen (des ASTRAs) Eintragungen erlauben KEINE Anhängelasten ausser einem Fahradträger auf einer Kupplung (egal woher die kommt und was die ansonsten noch könnte)
- Es gibt da -leider mittlerweile nur gegen Einwurf nicht unerheblich vieler Münzen- die Möglichkeit (dem ASTRA) Anhängerlasten eintragen zu lassen.
Somit hat Opel doch selber festgestellt dass der Automatik-Astra Lasten ziehen kann, Befürchtungen sind somit eher hinfällig - klar, wie in jedem Fall eines Anhängerbetriebs fordert man das Fahrzeug mehr als ohne Anhänger ...Wenn nun also ein Anhängerbetrieb gewünscht wird ist der Lösungsweg doch klar.
Gruß Uwe
Moin. Unser Sohn fährt eine 2017 1,4er Automatik 150 Ps Limousine. Bei der Bestellung der nachträglich angebauten AHK wurde vom Lieferanten angegeben das die für den K mit Automatik zugelassen ist . Er brauchte nichts eintragen . ABE der AHK liegt im Auto. Bisher immer TÜV bekommen . Was jetzt bei ihm im Fahrzeugschein steht müßte ich erstmal abklären. Technisch ist das Fahrzeug aber dazu in Lage. ( Haus gebaut mit ständig überladenem Anhänger
,130.000 km und fährt immer noch
) MfG