Schwierige Situation, selbst wenn eine andere Werkstatt einen Montagefehler oä der vorherigen Werkstatt feststellt, müssen die das nicht anerkennen. Die können behaupten, der zweiten Werkstatt sei das passiert. Im schlimmsten Fall läuft das auf ein neutrales Gutachten mit ungewissem Ergebnis raus.
Eine gütliche Einigung ist immer noch die beste Lösung. Anwälte und Richter würde ich nur in letzter Konsequenz Geld in den Rachen werfen.
Das setzt natürlich Einsicht auf der gegnerischen Seite voraus. Und du versuche Emotionen außen vor zu lassen, auch wenn das nicht immer leicht ist, kenne ich aus leidvoller eigener Erfahrung.
Evtl. kannst du auch eine Schiedsstelle der Innung einschalten.