Beiträge von Basti HRO

    tankentlüftung bzw evap system....

    Hatte ich beim signum damals zb...

    Bis oben voll gemacht und geruckel...da hatte das entlüfterventil nicht richtig geschlossen manchmal und quasi sprit nach vorne durchgelassen.... ergebnis die karre ist "versoffen" und hat geruckelt

    Moin,


    danke für den Tipp. Werde ich mal im Auge bzw. im Kopf behalten.

    "Bis oben voll" heißt bei mir: Ich ziehe die Pistole beim ersten "Klack". Ich tanke nicht weiter nach um z. B. Geldbeträge aufzurunden o. ä.


    Aktuell kann ich jedoch nicht wirklich was Neues zum Thema mitteilen. Seit 2 Tankfüllungen ist das Ruckeln nicht aufgetreten und eine andere Tankstelle als die Stammtanke hab ich auch noch nicht ausprobiert.

    Tobi286 das ist mal ne gut beschriebene eigene Fehlersuche!

    Bei dem was du schreibst bzw. selbst bereits getestet hast, würde auch ich meine weitere Fehlersuche in Richtung Domlager oder Radlager fortführen.

    Wie WolfgangN-63 schon geschrieben hat: Beim Domlagereinbau kann ggf. irgendwas schief gegangen sein. Und ich möchte noch hinzufügen: Auch Neuteile können bereits Defekte aufweisen (selbst erlebt, auch bei Teilen von Premium-/Markenherstellern).

    Moin,


    nur zur Info: Habe heute beim Räderwechsel das Thema angesprochen.

    Wie der falsche Eintrag im Fzg.-Schein zustande kommt, ist nicht mehr nachvollziehbar. Der Fzg.-Schein wird jetzt trotz Abweichung zur Nr. 35 im CoC vorerst nicht geändert, da die Fzg.-Daten, also auch die auf dem Fzg. montierten 205/55/R16 auf 6,5J Stahlfelge ja im CoC ersichtlich sind. Das CoC liegt jetzt in Kopie für den E-Fall einer Kontrolle im Handschuhfach. Sollte es dennoch irgendwann Probleme bzgl. der Falscheintragung im Fzg.-Schein geben, wird dieser bei Bedarf geändert.

    Hmm, also ich nehme die Sache auch recht ernst mit der unkorrekten Nummer und habe deshalb auch noch nicht bestellt.

    Defacto reden wir darüber, dass durch die Abweichung der Nummer auf dem Scheinwerfer zu der Nummer auf der Hersteller-ABE ein nicht genehmigtes Bauteil im Fahrzeug verbaut ist.


    Jeder der in der heutigen Tuining-Szene unterwegs ist, weiß wie heiß sowas mittlerweile im E-Fall werden kann. Folgende Szenarien sind durchaus denkbar:

    1) Es passiert überhaupt nix. Weder beim TÜV noch in einer Polizeikontrolle - Glück gehabt.

    2) Polizeikontrolle - Bei nem scharfen Cop kann das sogar bis zu Stillegung des Fzg. führen, weil die BE erloschen ist. Umbau vor Ort und Weiterfahrt nicht möglich, weil Fzg. zur Beweissicherung sichergestellt und abgeschleppt wird.

    3) Unfall - Die Prüfung des KFZ durch einen Sachverständigen ergibt, dass die Leuchtmittel nicht zulässig sind. Ergo: die Versicherung zahlt nicht. Besonders witzig, wenn z. B. die gegnerische Unfallpartei einen Personenschaden erleidet, den Ihr dann aus eigener Tasche zahlen müsst.

    Gibt's denn jetzt mittlerweile von Philips endlich mal ne Korrektur der ABE bzgl. der Scheinwerfernummer?

    Ich hätte ja auch Interesse, werde mir aber definitiv nix einbauen, was im Zweifelsfall bei der nächsten Verkehrskontrolle zum Streitthema werden könnte...

    Ihr habt mich jetzt total Verunsichert, die COC kommt doch vom Hersteller (Opel) nicht von der Zulassungsstelle?

    Moin Franz,


    ja, das CoC kommt vom Hersteller (Opel). Ich weiß gerade nicht, auf welcher Grundlage Fzg-Schein und Brief erstellt werden. Ggf. auf Grundlage des CoC?


    Aber: Ein Fzg-Schein muss ja von der Zulassungsstelle ausgestellt werden. Und ich vermute, (genau wie WolfgangN-63) dass der Zulassungsstelle ein Fehler unterlaufen ist. Ich bin der 2. Halter des KFZ. Vor mir war das Auto ein Opel-Werkswagen. Es kann natürlich auch sein, dass sich dieser Fehler schon bei der Erstzulassung in den ursprünglichen Fzg-Schein eingeschlichen hat und unsere Zulassungsstelle diesen nur kopiert und den Halter geändert hat. Das kann ich aber nicht mehr nachvollziehen, da ich den ersten Fzg-Schein nicht habe bzw. auch nie gesehen habe.


    EDIT: Ich suche gerade nach schicken 17-Zoll-Felgen mit 225/50er Bereifung. Dann spare ich mir die Wege zum Tüv und zum FOH. Ist ja so schon im Schein eingetragen. (SCHERZ!)

    WolfgangN-63 im Fzg-Brief (heute Zulassungsbescheinigung Teil II) ist anscheinend tatsächlich gar keine Rad-Reifen-Kombination mehr vermerkt. Da war ich auch verwundert, aber das scheint seit der damaligen Aktualisierung von Fzg-Schein auf Zul.Besch. II wohl so zu sein, zumindest laut meiner Google-Recherche. Wieder was gelernt...


    Auch ich vermute mittlerweile die fehlerhafte Ausstellung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsstelle. Das wäre bei unserer Zulassungsstelle hier im Landkreis leider nix ungewöhnliches.

    Ich halte euch auf dem Laufenden, was der FOH dazu beitragen kann. Das wird aber - wie gesagt - jetzt so ca 3-4 Wochen bis zum Räderwechsel dauern.

    Moin,

    ich werde mir mal sicherheitshalber das CoC kopieren und ins Auto legen, da die im Fzg-Schein angegebene Rad-Reifen-Kombination ja bei einer Polizeikontrolle Fragen aufwerfen könnte, wenn dann 16-Zoll verbaut sind.

    Außerdem werde ich kommenden Monat beim Räderwechsel mal den FOH interviewen, von dem ich das Auto gekauft habe, was er zu der im Fzg-Schein angegebenen Rad-Reifen-Kombination sagen kann.