Gilt das als Importfahrzeug?
wäre ja glaub ich beim Wiederverkauf gewinnschmälernd ![]()
So wie ich es gelesen hab muss man das Fahrzeug dort versteuern wo es zugelassen wurde
Und zulassen darf man es dort wo man seinen generellen Wohnsitz hat. ![]()
Also müsste man die 19% auch hier bezahlen
Das kann man dem Händler wohl auch mitteilen weil man sonst die MWST doppelt bezahlt und diese dann zurückfordern müsste ![]()
Wie das mit dieser Nova ist...mh die müsste man doch bestimmt auch zurückfordern können ![]()
Irgendwie...mag ich die EU xD