Ich habe den Wagen von einem Opel-Händler als zertifizierter Gebrauchtwagen gekauft. Neben der Gewährleistung (leider nur 12 Monate) gibt es auch von Opel die sogenannte Spoticar-Garantie. Die Garantie deckt leider keine Scheinwerfer. Die Frage ist dann ob das hier ein Fall für die Gewährleistung wäre, wenn die Scheinwerfer noch funktionieren.
.. wenn sie funktionieren, wenn schon in der Betriebsanleitung steht dass sie beschlagen können (damit bewegt man sich wieder im Bereich der zugesicherten Eigenschaften und dem sog. Stand der Technik) ...
Wenn zum Zeitpunkt des Kaufs diese Deckel fehlten, die Scheinwerfer dadurch "abgesoffen" sind, dann hat der Verkäufer ja durch hinzufügen der Deckel auch erst mal den Mangel beseitigt. im Spiel bist Du da doch dann erst wieder wenn der Mangel weiter besteht (es läuft immer noch so übermässig an), oder es aufgrund des Mangels weitere Schäden gibt. wäre ja dann eine nicht vollständige Mangelbeseitigung.
Gruß Uwe