So, nun hat es meinen auch erwischt 
Bekomme seit heute morgen auch die zwei bekannten Fehlermeldungen.
Frage, ich habe den Astra im Oktober 2020 gebraucht bei einem Händler (kein Opelhändler) gekauft.
Da übernimmt doch nun die einjährige Gebrauchtwagen-Garantie, richtig?
Gruß
Andi
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Hallo Andi,
wenn Du bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft hast, dann hast Du als allererstes eine einjährige Gewährleistung und -noch besser- im ersten halben Jahr die Beweislastumkehr. Letzteres heißt dass Du nicht mal nachweisen musst dass der Mangel schon bei Kauf bestanden hat, davon wird dann ausgegangen.
Beachte ich rede hier von der gesetzlichen Gewährleistung und nicht von irgendwelchen Garantien!
Wichtig ist hier aber wie Du den Wagen beim Gebrauchtwagenhändler gekauft hast, dass der Händler zB. nicht den "im Auftrag"-Verkaufen Trick angewendet hat. Damit versuchen manche (eher manche der kleineren Fähnchenhändler) die Gewährleistung zu umgehen ... das Auto wurde dabei scheinbar nur im Auftrag einer dritten Privatperson verkauf ... damit ist es formal erst mal kein Kauf bei einem Händler mehr und damit fangen Probleme mit Käufen von Privat an, meist findet man in solchen Fällen auch das berühmte "gekauft wie gesehen". Auch gibt es "gekauft wie gesehen" ohne das mit dem "im Auftrag", aber das gilt beim Händler nicht!
Wenn also all das nicht ist und Du einen ordentlichen Kaufvertrag von einem gewerblichen Händler hast, dann hast Du Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler und da Dein Kauf erst in 10/2020 war bist Du noch im ersten halben Jahr (s.o) und damit ist der Händler in der Pflicht.
EDIT: Hier nochmal ein Link wo das auch beschrieben wird: https://www.handelsblatt.com/a…-TLl35RJA7yRjHg3FZfsw-ap1
Am Besten zum Händler gehen, Mangel darlegen, und wenn er sich der Sache annimmt ist eine freundliche Regelung immer besser, aber Du solltest m Hinterkopf haben was rechtl. gilt.
Gruß Uwe