Ich kann mir trotz allem nicht vorstellen, dass man insbesondere während der Garantiezeit keine rechtliche Handhabe hat. Ich kaufe ein Auto mit LED-Licht und erwarte, dass es die beworbenen Eigenschaften hat. Wenn Opel nicht in der Lage ist, diese Eigenschaften zu gewährleisten (insbesondere bei einem sicherheitskritischen Bauteil), kann das Problem doch nicht einfach auf den Kunden abgewälzt werden.
Hallo,
Garantie ist das eine und die gibt es quasi obendrauf vom Werk.
Was rechtl. viel stärker ist, ist die Gewährleistung des Händlers bei dem Ihr den Wagen gekauft habt.
Der Händler, mit dem ihr einen Vertrag geschlossen habt, muss die Mängel beseitigen und kann sich eigentlich nicht auf Opel berufen bzw. die Verantwortung weiterreichen...
Ist mir auch klar dass das (spez. ohne Rechtschutzversicherung) ein schwieriger Ansatz ist. Fakt ist , dass der Händler erstmal das Recht auf Nachbesserung eines von Euch angeführten Mangels hat und wenn er das zwei-(oder drei-)mal nicht gesachafft hat Ihr das Recht auf Wandlung habt. Letzteres ist ja u.U. besser als ein Auto mit sporadischer Fehlermeldungen eines sicherheitsrelevanten Bauteils (dies dürft Ihr ja beim Kauf nicht verschweigen!) nur mit erheblichen Abschlägen verkaufen zu können.
Und ich denke mal, dass nicht einfach von "Stand der Technik" oder "wir haben keine Lösung für das Problem" geredet werden kann und sich damit der Händler dann zurücklehnt, wenn z.B. spätestens der nächste TÜV-Termin im Nichtbestanden endet, da die Beleuchtung/Leuchtweitenregulierung Fehlermeldungen um sich schmeisst.
In diesem Sinn sollte auch ein im Zusammenhang mit rechtlichen Schritten (wenn dann nix anderes hilft) eingeschalteter Gutachter denken.
Gruß Uwe