Beiträge von UHM1

    Teile der Diskussion verstehe ich grad nicht mehr so ganz :saint::

    • Der Threadersteller hat nach dem was ich verstanden habe einen Automatik (nicht CVT) Astra
    • Dessen (des ASTRAs) Eintragungen erlauben KEINE Anhängelasten ausser einem Fahradträger auf einer Kupplung (egal woher die kommt und was die ansonsten noch könnte)
    • Es gibt da -leider mittlerweile nur gegen Einwurf nicht unerheblich vieler Münzen- die Möglichkeit (dem ASTRA) Anhängerlasten eintragen zu lassen.
      Somit hat Opel doch selber festgestellt dass der Automatik-Astra Lasten ziehen kann, Befürchtungen sind somit eher hinfällig - klar, wie in jedem Fall eines Anhängerbetriebs fordert man das Fahrzeug mehr als ohne Anhänger ...

    Wenn nun also ein Anhängerbetrieb gewünscht wird ist der Lösungsweg doch klar.


    Gruß Uwe

    Hast du den Hersteller deiner AHK schon mal angeschrieben ob es für dein Modell ein Teilegutachten zur Eintragung beim TÜV gibt?

    Der Hersteller ist OPEL und den hat er ja oben schon kontaktiert.
    Die haben die seinerzeit so ausgeliefert und der Weg wie man das ändern kann ist oben beschrieben - muß man halt etwas Geld in die Hand nehmen.
    Im Zusammenhang mit AHK und dem ASTRA (insb. AT und CVT) gibt es an mehreren Stellen lustige EInschränkungen ...

    Thema ist so ja eigentlich bekannt: RE: Nachträglicher einbau einer AHK


    Btw: Deine Änderung des Threadtitels ist irgendwie nicht durchgekommen ...

    Du hast ein Widerrufsrecht, welches frühestens 14 Tage nach Erhalt der Ware endet. Da du den Wagen noch nicht genutzt hast, er auch nicht auf dich zugelassen wurde, ist die Wertminderung genau Null, du kannst somit ohne weitere Kosten vom Kauf zurücktreten und die volle Kaufsumme zurückfordern. Sogar ohne Nennung von Gründen. Du bist nicht an den Händler gebunden, hast freie Auswahl. Den Alternativwagen kannst du nehmen, musst es aber nicht.

    War das mit dem 14 tägigen Widerrufsrecht nicht das was bei Haustürgeschäften (und dann mal erweitert auf Internetgeschäfte) gilt!?
    Ansonsten kenne ich nur "Pacta sunt servanda".

    ... und die Fehler traten alle plötzlich nach Kauf auf, hast Du vorher mal Probe gefahren?


    Sehr gut möglich dass der Fehler des korrodierten Steckers im Bereich des Fahrerfußraums hier wieder zugechlagen hat.
    Der Fehler ist bekannt. Das passiert gerne mal dann wenn der mit dem Kabelbaum dort im Fahrerfußraum zusammen verlaufende Schlauch für das Scheibenwischwasser der Heckscheibe undicht wird, dann korrodieren die Kabel und es gibt Kurzschlüsse, Massefehler oder auch nur unterbrochene Signalleitungen ...


    Wenn der FOH jetzt sagt, dass er an Deinem Wagen erst in 2 Wochen jemand dransetzt, dann ist das nicht dass was unter Schadensminderungspflicht zu verstehen ist. Nach Kauf steht der Händler ja in der Gewährleistung, hat dann ja das Recht auf Nachbesserung, aber dabei auch die Pflicht der Schadensminderung - ich hoffe er hat Dir bei solchen Zeiträumen einen Ersatzwagen oder eine vergleichbare Lsg. gestellt.


    Gruß Uwe

    ...

    * Nachtrag: Nach nun 3 Stunden Standzeit geht das Display plötzlich wieder...Was macht man denn da? Nix oder? Da wird wohl am Ende wirklich irgendwas ein Macke haben.

    Genau, nix machen und erst mal weiterfahren und beobachten.

    Ob das HMI eine Macke hat ist nicht ganz unwahrscheinlich, aber eigentlich ist Dein Baujahr da etwas zu jung, 2019 waren die schon verbessert.
    Ich kenne solch merkwürdiges Verhalten auch noch im Zusammenhang mit meinem seinerzeit defekt gehenden und dann schliesslich endgültig defekt gegangenen HMI. Da hatte man immer den Eindruck dass man den Wagen langsam "hochfahren müsste", ja nicht zu schnell nach Anschalten irgendwelche Knöpfe betätigen .... manchmal fehlte dann was in der Darstellung (zB. Temperatur) aber gänzlich schwarz blieb es eher selten. Nach Austausch des HMI war das alles weg. Aber das war irgendwann in 2017, also viel älter als bei Dir. Anfangs hatten die HMI ja noch konstruktive Macken die nachher verbessert wurden.

    M22 gab es auch mit 4x4, diese besitzen Verteiler- und Differentialgetriebe, bei denen die Öle gleich mit gewechselt werden sollten wenn man schon dabei ist.

    Weiß nicht ob der TO einen 2WD oder 4 WD fährt, ist aber auch egal, denn das Originalöl ist bei allen das selbe und beim 4WD auch eingefüllt. LS sollte nur eben nicht ins Schaltgetriebe, im Rest kann es verwendet werden.

    Hier geht es um ASTRA-K, da gibt es keine 4WD. Solche Randdiskussionen verwirren eher ...

    ... war es beim P0299 nicht sogar so dass es eine konkrete Abarbeitungsreihenfolge von Opel gab nach der eine Opel-Werkstatt bei diesem Fehler vorzugehen hat? Wenn da (im Garantiefall, Kulanzbeteiligung...) die Werkstatt von Opel die Kosten erstattet bekommen will, dann muss sie sich doch daran halten. ... ?

    ... es wäre clever wenn Du explizit verraten würdest welchen Motor Du hast .... Deine Frage ist ja eher unspezifisch ... leider ist es ja nicht immer selbstverständlich das in einem Thread (hier geht es ja um einen konkreten Motor) auch das Thema beibehalten / respektiert wird.

    Gruß Uwe