Hallo,
ein Foto würde schon helfen .... Beschichtungsablösung kann vieles sein, Ringe, Handcreme, nervöser (Vor-)Besitzer der rumknibbelt, ...
Bzgl. der Gebrauchtwagengarantie wird Dir nicht erspart beleiben in Deine eigenen Garantieunterlagen zu schauen ... da gibt es ja nicht DIE eine Gebrauchtwagengarantie ...
Andere Frage in diesem Zusammenhang ist die nach der gesetzlichen Gewährleistung. Wenn Du den Wagen bei einem Händler gekauft hast und dieser Kauf nicht länger als 1 oder 2 Jahre (je nach ggf. vorhandener Ausschlußfestlegung im Kaufvertrag) zurück liegt, dann hast Du Anspruch auf Gewährleistung ... sprich ab zum Händler und reklamieren. Was da passiert hängt aber auch vom Schadensbild ab.
Ein weiteres Problem neben abgelaufener Zeiträumen könnte sein, dass ein Gebrauchtwagenhändler gerne mal was "im Auftrag" verkauft und damit versucht die Gewährleistung zu umgehen - aber das machen wohl eher die sog. Fähnchen- oder Kiesplatzhändler, Deiner ist dafür wohl noch zu jung.
Gruß Uwe